Organizer Payment and Cancellation Conditions Christian Meister - Naturabenteuer Niederrhein

Zahlungs- und Stornierungsbedingungen



Fassung vom 09.10.2026



Für mehrmodulige Aus- und Weiterbildungen gilt Bereich B, für Einzelkurse, Erlebniskurse und Eltern-Kind-Camps Bereich C. Die vollständigen Bedingungen sind Bestandteil der veröffentlichten AGB.



B. Aus- und Weiterbildungen



Für mehrmodulige Naturausbildungen und Weiterbildungen.



§ 6 Preise und Zahlung



1. Es gelten die vor Abgabe der verbindlichen Vertragserklärung ausgewiesenen Gesamtpreise einschließlich anfallender Steuern und obligatorischer Preisbestandteile.



2. Bei vereinbarter Einmalzahlung ist der Gesamtbetrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vertragsschluss zu zahlen, sofern vor Vertragsschluss kein abweichender Zahlungstermin vereinbart wurde. Bei vereinbarter Ratenzahlung gilt der vor Vertragsschluss mitgeteilte und vereinbarte Zahlungsplan. Eine Rechnung ändert einen vereinbarten Zahlungsplan nicht einseitig. Zwingende gesetzliche Voraussetzungen für die Entgegennahme von Vorauszahlungen bleiben unberührt.



3. Die Zahlung erfolgt per Überweisung, soweit keine andere angebotene Zahlungsart vereinbart wird. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eine Verweigerung noch ausstehender Leistungen erfolgt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und nach erfolgloser angemessener Zahlungsaufforderung. Gesetzliche Leistungsverweigerungsrechte des Kunden bleiben unberührt.



§ 7 Gesamtpreis und Verpflegungsanteil



1. Gesamtpreis, enthaltene Leistungen und Zahlungsplan werden vor Vertragsschluss mitgeteilt. Der Gesamtpreis enthält einen kalkulatorischen Verpflegungsanteil von 50 Euro je Teilnehmer und Ausbildungsmodul. Tatsächlich höhere anzurechnende Einsparungen bleiben hiervon unberührt.



2. Soweit für die jeweilige Ausbildung angeboten, kann zwischen Einmalzahlung und monatlicher Ratenzahlung gewählt werden. Maßgeblich ist die vor Vertragsschluss ausgewählte und vereinbarte Zahlungsvariante. Ratenzahlung kann je nach Angebot ohne Aufschlag oder mit einem ausdrücklich ausgewiesenen Aufschlag erfolgen. Ausbildungsentgelt bei Einmalzahlung, ein etwaiger Ratenzahlungsaufschlag, Gesamtbetrag bei Ratenzahlung sowie Anzahl und Höhe der Raten werden vor Vertragsschluss angegeben und zusammen mit dem Zahlungsplan Vertragsbestandteil. Erforderliche gesetzliche Finanzierungsinformationen und Formvorgaben bleiben zu beachten.



3. Die monatlichen Raten sind jeweils am 15. des Monats fällig, erstmals im Kalendermonat des Ausbildungsbeginns, soweit vor Vertragsschluss kein abweichender Zahlungsbeginn vereinbart wird. Bei einer Buchung nach dem 15. dieses Monats wird vor Vertragsschluss ein gesonderter erster Fälligkeitstermin vereinbart; eine rückwirkende Fälligkeit entsteht nicht. Der konkrete Zahlungsplan nennt die erste und letzte Fälligkeit und sämtliche zwischenliegenden Raten. Ein früherer Zahlungsbeginn oder eine andere angebotene Laufzeit kann ausdrücklich vereinbart werden. Die Anzahl der Raten ergibt sich aus der gewählten Zahlungsvariante. Der Zahlungsplan kann über das Ausbildungsende hinausreichen. Dies begründet keine Buchung einzelner Module und keine Verlängerung der Ausbildungsleistungen.



4. Bei vorzeitiger Zahlung, Widerruf oder Vertragsbeendigung richten sich verbleibende Finanzierungskosten und eine etwaige Kostenermäßigung nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine unveränderte Fortzahlung des gesamten Aufschlags unabhängig von Laufzeit oder Vertragsbeendigung wird nicht vereinbart.



5. Der Verpflegungsanteil dient der Abrechnung ersparter Aufwendungen und wird nicht zusätzlich zum Ausbildungsentgelt berechnet. Für Stornierungen vor Beginn gelten die Pauschalen im folgenden Stornierungsabschnitt; die typischen Verpflegungsersparnisse sind darin bereits berücksichtigt.



§ 8 Umbuchung



1. Vor Beginn der gebuchten Veranstaltung kann der Kunde einmalig eine kostenlose Umbuchung auf einen anderen angebotenen Termin desselben Angebots verlangen, sofern dort ein geeigneter Platz beziehungsweise ausreichende Kapazität verfügbar ist und die vereinbarten Teilnahmevoraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Bei einer Ausbildung betrifft die Umbuchung den gesamten Lehrgang vor dessen Beginn, nicht einzelne Module.



2. Die Anfrage erfolgt in Textform, beispielsweise per E-Mail an mail@naturabenteuer-niederrhein.de, mit Angabe der bestehenden Buchung und des gewünschten Ersatztermins. Der Veranstalter prüft die Anfrage unverzüglich und bestätigt die Umbuchung in Textform. Die Terminänderung wird mit Zugang der Bestätigung wirksam. Ein Anspruch auf Einrichtung eines zusätzlichen Termins besteht nicht.



3. Für die erste bestätigte Umbuchung werden weder Umbuchungs- noch Stornierungsgebühren erhoben. Weitere Umbuchungen sind nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung möglich. Etwaige Kosten müssen dem Kunden vorab mitgeteilt und ausdrücklich mit ihm vereinbart werden.



4. Der bestehende Vertrag wird mit geändertem Termin fortgeführt; er wird nicht aufgehoben und nicht neu abgeschlossen. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig angerechnet. Der vereinbarte Gesamtpreis und die bei Vertragsschluss vereinbarten Bedingungen bleiben bestehen, soweit nicht ausdrücklich eine Änderung vereinbart wird.



5. Zahlungsfristen, die an den Veranstaltungsbeginn anknüpfen, verschieben sich entsprechend auf den Ersatztermin. Bei festen Kalenderterminen oder Ratenplänen vereinbaren die Parteien im Zuge der Umbuchung einen an den neuen Leistungszeitraum angepassten Zahlungsplan. Bereits rechtmäßig geleistete Zahlungen bleiben angerechnet; gesetzliche Erstattungsrechte bleiben unberührt.



6. Für eine spätere Stornierung ist der zuletzt bestätigte Ersatztermin maßgeblich. Es gelten die für den bestehenden Vertrag vereinbarten Stornierungsbedingungen. Eine beim ursprünglichen Termin erreichte Stornierungsstufe wird nicht als Mindestbetrag festgehalten.



7. Die Umbuchungsanfrage allein ist keine Stornierung. Kann die Umbuchung nicht erfolgen, bleibt die bisherige Buchung bestehen, sofern der Kunde nicht gesondert storniert oder ein gesetzliches Lösungsrecht ausübt. Der Veranstalter weist bei Ablehnung hierauf hin. Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts-, Kündigungs- und Erstattungsrechte bleiben unberührt.



§ 9 Stornierung vor Ausbildungsbeginn



1. Der Teilnehmer kann den Gesamtlehrgang vor dessen Beginn in Textform stornieren, beispielsweise per E-Mail an mail@naturabenteuer-niederrhein.de. Maßgeblich ist der Zugang beim Veranstalter. Für die Fristberechnung zählt der Tag des Beginns des ersten Moduls nicht mit. Nach einer bestätigten Umbuchung gilt der zuletzt bestätigte Ausbildungsbeginn.



2. Für die Stornierung gelten folgende pauschalierte Stornokosten auf Grundlage des vereinbarten Ausbildungsentgelts einschließlich Verpflegung, jedoch ohne einen Ratenzahlungsaufschlag:



  • mindestens 60 Kalendertage vor Ausbildungsbeginn: kostenlos

  • 59 bis 29 Kalendertage vor Ausbildungsbeginn: 10 %, höchstens jedoch 150 Euro

  • 28 bis 15 Kalendertage vor Ausbildungsbeginn: 30 %

  • 14 bis 8 Kalendertage vor Ausbildungsbeginn: 75 %

  • 7 bis 1 Kalendertag vor Ausbildungsbeginn: 90 %

  • am Tag des Ausbildungsbeginns oder bei vollständigem Nichtantritt: 90 %



3. Die Stornopauschale ist zusätzlich auf das vereinbarte Ausbildungsentgelt abzüglich 50 Euro Verpflegungsersparnis je Teilnehmer und gebuchtem Modul begrenzt; ein negativer Stornobetrag entsteht nicht. Dieser Abzug wird nicht nochmals von der bereits entsprechend begrenzten Pauschale vorgenommen. Die Ausbildung wird als zusammenhängender Lehrgang mit mehreren feststehenden Modulen geplant. Die vereinbarten Personal-, Honorar- und Platzkosten bleiben bei der Absage einzelner Teilnehmer grundsätzlich unverändert. Wegen der erforderlichen Verfügbarkeit für sämtliche Module und der damit verbundenen Urlaubs- und Familienplanung ist eine Nachbesetzung innerhalb der letzten vier Wochen vor Ausbildungsbeginn nach den bisherigen betrieblichen Erfahrungen regelmäßig nur eingeschränkt möglich. Die Pauschalen berücksichtigen die typischerweise ersparten Aufwendungen, insbesondere Verpflegungskosten, und die gewöhnlich bestehenden Möglichkeiten einer Ersatzbelegung. Verpflegungsanteile werden nicht zusätzlich als Stornokosten berechnet. Weitere Bearbeitungs- oder Stornierungsgebühren werden nicht erhoben. Etwaige Finanzierungskosten werden ausschließlich nach der Ratenzahlungsvereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften abgerechnet, nicht als Teil der Stornopauschale.



4. Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Eine tatsächlich erfolgreiche Ersatzbelegung sowie im Einzelfall zusätzlich ersparte Aufwendungen werden berücksichtigt, soweit sie den verbleibenden Schaden unter die Pauschale reduzieren. Eine doppelte Entschädigung desselben Ausfalls erfolgt nicht. Der Veranstalter berücksichtigt ihm bekannte schadensmindernde Umstände bei der Abrechnung.



5. Bis zum Ausbildungsbeginn kann eine geeignete Ersatzperson benannt werden. Der Veranstalter darf deren Eintritt nur aus sachlichen Gründen ablehnen, insbesondere wegen fehlender Teilnahmevoraussetzungen. Bei wirksamem Eintritt werden keine Stornokosten berechnet, sondern ausschließlich nachgewiesene zusätzliche Verwaltungskosten von höchstens 30 Euro. Gesetzliche günstigere Rechte bleiben unberührt.



6. Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts-, Kündigungs- und Erstattungsrechte gehen dieser Regelung vor. Soweit danach keine Kosten geschuldet sind, fallen auch keine Stornokosten an. Bereits geleistete Zahlungen werden verrechnet; verbleibende Guthaben werden unverzüglich erstattet. Nach begonnenem Lehrgang gilt der gesonderte Abschnitt zum Abbruch und zur Nichtteilnahme.



§ 10 Abbruch und Nichtteilnahme nach Ausbildungsbeginn



1. Die Ausbildung wird als Gesamtlehrgang gebucht. Das bloße Versäumen einzelner Module oder das Fernbleiben ohne wirksame Beendigung des Vertrags führt nicht automatisch zur Aufhebung des Vertrags. Eine auf Vertragsbeendigung gerichtete Erklärung wird nach ihrem Inhalt beurteilt; die Verwendung bestimmter Begriffe ist nicht erforderlich.



2. Nimmt ein Teilnehmer nach Ausbildungsbeginn aus persönlichen Gründen nicht weiter teil, ohne dass der Vertrag wirksam beendet wird, bleibt das vereinbarte Ausbildungsentgelt grundsätzlich geschuldet, sofern der Veranstalter die geschuldeten Leistungen vertragsgemäß bereitstellt und die gesetzlichen Voraussetzungen des Vergütungsanspruchs trotz Nichtteilnahme vorliegen. Ein bloßer Entschluss, die Ausbildung nicht fortzusetzen, begründet kein zusätzliches vertragliches Recht auf Erlass des Restentgelts oder anteilige Erstattung nach der Zahl der versäumten Module. Persönliche Terminprobleme, veränderte berufliche oder familiäre Planungen sowie Krankheit führen nicht allein aufgrund ihrer Bezeichnung automatisch zum Wegfall der Zahlungspflicht; ein im Einzelfall bestehendes gesetzliches Kündigungs- oder sonstiges Lösungsrecht bleibt ausdrücklich unberührt. Vom Ausbildungsentgelt werden sämtliche tatsächlich ersparten Aufwendungen sowie gesetzlich anzurechnender anderweitiger Erwerb und böswillig unterlassener anderweitiger Erwerb abgezogen. Die Ausbildung wird für die übrige Gruppe unverändert fortgeführt. Unverändert geschuldete Teamerhonorare, fortbestehende Platzkosten, weiterhin anfallende Fahrt- und Materialkosten sowie bereits erbrachte Planungs- oder Organisationsleistungen sind keine ersparten Aufwendungen. Ein rechnerischer Anteil des ausgeschiedenen Teilnehmers an diesen fortbestehenden Kosten wird nicht abgezogen. Sollten im Einzelfall dennoch weitere Aufwendungen tatsächlich erspart werden, bleiben diese anzurechnen. Sind ausschließlich Verpflegungskosten erspart und keine weiteren Vorteile anzurechnen, beschränkt sich die Gutschrift auf diese Verpflegungsersparnis nach Absatz 3. Etwaige Ratenzahlungsaufschläge richten sich ergänzend nach dem Abschnitt zu Gesamtpreis und Verpflegungsanteil.



3. Für jedes vollständig nicht mehr in Anspruch genommene spätere Modul, für das noch keine Lebensmittel verbindlich beschafft wurden oder diese wirtschaftlich anderweitig verwendet werden können, werden mindestens 50 Euro Verpflegungsanteil gutgeschrieben. Für bereits beschaffte Lebensmittel werden nur tatsächlich verbleibende Kosten berücksichtigt. Weitere ersparte Aufwendungen werden zusätzlich angerechnet. Eine doppelte Anrechnung derselben Einsparung erfolgt nicht.



4. Bei wirksamer Kündigung oder sonstiger rechtlicher Beendigung des Vertrags richten sich Vergütung und Erstattung nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften beziehungsweise einer gesonderten Aufhebungsvereinbarung. Die Bezeichnung als Gesamtlehrgang begründet keine pauschale Verpflichtung zur Zahlung aller noch offenen Raten nach wirksamer Vertragsbeendigung.



5. Der Veranstalter stellt die Abrechnung nachvollziehbar dar, einschließlich der berechtigten Vergütungsansprüche, bereits geleisteten Zahlungen und anzurechnenden Einsparungen oder sonstigen Vorteile. Gutschriften werden mit berechtigten offenen Forderungen verrechnet. Überschüsse werden unverzüglich erstattet. Eine etwaige weitere Ratenzahlung umfasst nur noch tatsächlich geschuldete Beträge. Allein der Abbruch oder die Nichtteilnahme führt nicht zur vorzeitigen Fälligkeit sämtlicher noch offener Raten.



6. Nach Ausbildungsbeginn können ein Wechsel des Jahrgangs oder andere Kulanzlösungen individuell vereinbart werden. Ein zusätzlicher vertraglicher Anspruch hierauf besteht nicht. Die kostenlose Umbuchung vor Beginn und gesetzliche Rechte bleiben unberührt.



7. Die Stornopauschalen für die Zeit vor Ausbildungsbeginn werden nicht auf einen Abbruch oder das Versäumen von Modulen nach Ausbildungsbeginn übertragen. Die dort ausdrücklich geregelte vollständige Nichtaufnahme des Lehrgangs bleibt dem Abschnitt zur Stornierung vor Ausbildungsbeginn zugeordnet. Für bereits begonnene Lehrgänge richtet sich die Abrechnung nach den vorstehenden Absätzen; eine zusätzliche Abbruchpauschale wird nicht erhoben.



C. Einzelkurse, Erlebniskurse und Eltern-Kind-Camps



Für Einzelkurse, Erlebniskurse, Natur- und Wildnisangebote sowie Eltern-Kind-Camps.



§ 5 Preise und Zahlung



1. Es gelten die vor Abgabe der verbindlichen Vertragserklärung ausgewiesenen Gesamtpreise einschließlich anfallender Steuern und obligatorischer Preisbestandteile.



2. Bei vereinbarter Einmalzahlung ist der Gesamtbetrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vertragsschluss zu zahlen, sofern vor Vertragsschluss kein abweichender Zahlungstermin vereinbart wurde. Bei vereinbarter Ratenzahlung gilt der vor Vertragsschluss mitgeteilte und vereinbarte Zahlungsplan. Eine Rechnung ändert einen vereinbarten Zahlungsplan nicht einseitig. Zwingende gesetzliche Voraussetzungen für die Entgegennahme von Vorauszahlungen bleiben unberührt.



3. Die Zahlung erfolgt per Überweisung, soweit keine andere angebotene Zahlungsart vereinbart wird. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eine Verweigerung noch ausstehender Leistungen erfolgt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und nach erfolgloser angemessener Zahlungsaufforderung. Gesetzliche Leistungsverweigerungsrechte des Kunden bleiben unberührt.



4. Eltern-Kind-Camps werden grundsätzlich in einer Summe innerhalb der in Absatz 2 genannten Frist bezahlt. Ein abweichender Zahlungsplan, insbesondere eine Ratenzahlung, ist nur aufgrund einer ausdrücklichen individuellen Vereinbarung möglich. Für Ausbildungen angebotene Ratenzahlungsvarianten gelten nicht automatisch für Eltern-Kind-Camps.



§ 6 Umbuchung



1. Vor Beginn der gebuchten Veranstaltung kann der Kunde einmalig eine kostenlose Umbuchung auf einen anderen angebotenen Termin desselben Angebots verlangen, sofern dort ein geeigneter Platz beziehungsweise ausreichende Kapazität verfügbar ist und die vereinbarten Teilnahmevoraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Bei einer Ausbildung betrifft die Umbuchung den gesamten Lehrgang vor dessen Beginn, nicht einzelne Module.



2. Die Anfrage erfolgt in Textform, beispielsweise per E-Mail an mail@naturabenteuer-niederrhein.de, mit Angabe der bestehenden Buchung und des gewünschten Ersatztermins. Der Veranstalter prüft die Anfrage unverzüglich und bestätigt die Umbuchung in Textform. Die Terminänderung wird mit Zugang der Bestätigung wirksam. Ein Anspruch auf Einrichtung eines zusätzlichen Termins besteht nicht.



3. Für die erste bestätigte Umbuchung werden weder Umbuchungs- noch Stornierungsgebühren erhoben. Weitere Umbuchungen sind nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung möglich. Etwaige Kosten müssen dem Kunden vorab mitgeteilt und ausdrücklich mit ihm vereinbart werden.



4. Der bestehende Vertrag wird mit geändertem Termin fortgeführt; er wird nicht aufgehoben und nicht neu abgeschlossen. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig angerechnet. Der vereinbarte Gesamtpreis und die bei Vertragsschluss vereinbarten Bedingungen bleiben bestehen, soweit nicht ausdrücklich eine Änderung vereinbart wird.



5. Zahlungsfristen, die an den Veranstaltungsbeginn anknüpfen, verschieben sich entsprechend auf den Ersatztermin. Bei festen Kalenderterminen oder Ratenplänen vereinbaren die Parteien im Zuge der Umbuchung einen an den neuen Leistungszeitraum angepassten Zahlungsplan. Bereits rechtmäßig geleistete Zahlungen bleiben angerechnet; gesetzliche Erstattungsrechte bleiben unberührt.



6. Für eine spätere Stornierung ist der zuletzt bestätigte Ersatztermin maßgeblich. Es gelten die für den bestehenden Vertrag vereinbarten Stornierungsbedingungen. Eine beim ursprünglichen Termin erreichte Stornierungsstufe wird nicht als Mindestbetrag festgehalten.



7. Die Umbuchungsanfrage allein ist keine Stornierung. Kann die Umbuchung nicht erfolgen, bleibt die bisherige Buchung bestehen, sofern der Kunde nicht gesondert storniert oder ein gesetzliches Lösungsrecht ausübt. Der Veranstalter weist bei Ablehnung hierauf hin. Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts-, Kündigungs- und Erstattungsrechte bleiben unberührt.



§ 7 Stornierung



1. Der Kunde kann den gebuchten Einzelkurs, Erlebniskurs oder das Eltern-Kind-Camp vor Beginn in Textform stornieren, beispielsweise per E-Mail an mail@naturabenteuer-niederrhein.de. Maßgeblich ist der Zugang beim Veranstalter. Der Veranstaltungstag wird bei der Fristberechnung nicht mitgezählt. Nach bestätigter Umbuchung gilt der zuletzt bestätigte Veranstaltungstermin.



2. Für Einzelkurse, Erlebniskurse und sonstige Natur- und Wildniskurse gelten folgende pauschalierte Stornokosten auf Grundlage des vereinbarten Kurspreises einschließlich Verpflegung, jedoch ohne einen Ratenzahlungsaufschlag:



  • mindestens 60 Kalendertage vor Beginn: kostenlos

  • 59 bis 29 Kalendertage vor Beginn: 20 %

  • 28 bis 15 Kalendertage vor Beginn: 50 %

  • 14 bis 1 Kalendertag vor Beginn: 90 %, höchstens jedoch der Kurspreis abzüglich 30 Euro je Teilnehmer und Kurs

  • am Veranstaltungstag oder bei vollständigem Nichtantritt: 90 %, höchstens jedoch der Kurspreis abzüglich 30 Euro je Teilnehmer und Kurs



3. Bei den verpflegten Wochenendkursen sind 30 Euro ersparte Verpflegungskosten je Teilnehmer und gesamtem Kurs kalkuliert. Die Begrenzung in Absatz 2 berücksichtigt diesen Betrag bereits; er wird nicht nochmals von dem dort berechneten Betrag abgezogen. Ein negativer Stornobetrag entsteht nicht. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Eine tatsächlich schadensmindernde Ersatzbelegung sowie weitere dem Veranstalter bekannte schadensmindernde Umstände werden berücksichtigt. Eine unabhängig von der Stornierung mögliche zusätzliche Anmeldung stellt nicht allein deshalb eine Ersatzbelegung dar, weil sie nach der Stornierung eingeht. Entscheidend ist, ob und in welchem Umfang sie den konkreten Ausfall ausgleicht. Eine doppelte Entschädigung desselben Ausfalls erfolgt nicht.



4. Eltern-Kind-Camps werden als Familienbuchung für mindestens einen Erwachsenen und ein Kind gebucht. Familien mit mehr als fünf Personen können ebenfalls teilnehmen, soweit für sämtliche angemeldeten Personen Plätze verfügbar sind. Maßgeblich sind die bestätigte Personenzahl und der vor Vertragsschluss ausgewiesene Gesamtpreis. Bei vollständiger Stornierung der Familienbuchung gelten folgende pauschalierte Stornokosten auf Grundlage des vereinbarten Gesamtpreises der Familienbuchung einschließlich Verpflegung, jedoch ohne einen Ratenzahlungsaufschlag:



  • mindestens 60 Kalendertage vor Beginn: kostenlos

  • 59 bis 29 Kalendertage vor Beginn: 25 %

  • 28 bis 15 Kalendertage vor Beginn: 50 %

  • 14 bis 1 Kalendertag vor Beginn: vereinbarter Gesamtpreis der Familienbuchung abzüglich 30 Euro je gebuchter Person

  • am Tag des Campbeginns oder bei vollständigem Nichtantritt: vereinbarter Gesamtpreis der Familienbuchung abzüglich 30 Euro je gebuchter Person



Die Pauschalen berücksichtigen die typischerweise ersparten Aufwendungen und Möglichkeiten einer Ersatzbelegung. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Eine tatsächlich schadensmindernde Ersatzbelegung und weitere dem Veranstalter bekannte schadensmindernde Umstände werden berücksichtigt. Eine doppelte Entschädigung desselben Ausfalls erfolgt nicht. Für Eltern-Kind-Camps beträgt die kalkulierte Verpflegungsersparnis 30 Euro je gebuchter Person für das gesamte Camp. Der Betrag beruht auf einer Mischkalkulation für Erwachsene und Kinder. Der Verpflegungsabzug gilt auch für jede über fünf Personen hinaus gebuchte Person; bei sechs gebuchten Personen beträgt er beispielsweise insgesamt 180 Euro. Hierdurch wird kein zusätzlicher Verpflegungsaufschlag auf den Buchungspreis erhoben. Bei vollständiger Stornierung zählen sämtliche zur Familienbuchung gehörenden Personen, auch Personen ohne gesonderten Preisaufschlag. Die Stornopauschale ist zusätzlich auf den Gesamtpreis der Familienbuchung abzüglich 30 Euro multipliziert mit der Zahl der gebuchten Personen begrenzt; ein negativer Stornobetrag entsteht nicht. Der Abzug von 30 Euro je gebuchter Person wird auch bei kurzfristiger Stornierung oder vollständigem Nichtantritt gewährt, wenn Lebensmittel bereits bestellt oder beschafft wurden. Dieser Verpflegungsbetrag wird nicht nochmals von der bereits entsprechend begrenzten Pauschale abgezogen. Die Staffel bezieht sich auf die vollständige Familienbuchung; aus ihr folgt kein zusätzliches vertragliches Recht zur Teilstornierung einzelner Familienmitglieder. Änderungen der Personenzahl und ihre Preisfolgen können vereinbart werden; gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Falls auf das konkrete Campangebot Pauschalreiserecht Anwendung findet, gelten die vorstehenden Pauschalen nur, soweit sie als angemessene Entschädigungspauschalen nach § 651h Absatz 2 BGB wirksam vereinbart sind; andernfalls erfolgt die gesetzliche konkrete Berechnung, höchstens bis zum Betrag der vorstehenden Staffel. Der Veranstalter begründet die Entschädigung auf Verlangen. Gesetzliche Fälle eines kostenfreien Rücktritts sowie gesetzliche Fristen und Rechte bei Vertragsübertragung bleiben unberührt.



5. Bis zum Veranstaltungsbeginn kann eine geeignete Ersatzperson beziehungsweise bei einem Eltern-Kind-Camp eine geeignete Ersatzkonstellation mit den erforderlichen erwachsenen Begleitpersonen benannt werden. Der Veranstalter darf den Eintritt nur aus sachlichen Gründen, insbesondere wegen fehlender Teilnahmevoraussetzungen oder Sicherheitsanforderungen, ablehnen. Bei wirksamem Eintritt werden keine Stornokosten, sondern nur nachgewiesene zusätzliche Verwaltungskosten von höchstens 30 Euro berechnet. Gesetzliche günstigere Rechte bleiben unberührt.



6. Über die vorstehenden Stornobeträge hinaus werden keine weiteren Storno-, Bearbeitungs- oder Verpflegungskosten erhoben; die Regelung zum Eintritt einer Ersatzperson bleibt unberührt. Etwaige Finanzierungskosten richten sich ausschließlich nach der Ratenzahlungsvereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften. Bereits geleistete Zahlungen werden verrechnet; verbleibende Guthaben werden unverzüglich erstattet.



7. Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts-, Kündigungs- und Erstattungsrechte gehen diesen Stornierungsregelungen vor. Soweit danach keine Kosten geschuldet sind, fallen auch nach diesen Regelungen keine an.