Rücktrittsbedingungen
Visionssuche: Bei Rücktritt bis zu 8 Wochen vor Programmbeginn wird die Hälfte der Anzahlung einbehalten.
Bei Rücktritt ab 8 Wochen bis zu 4 Wochen vor Programmbeginn wird die gesamte Anzahlung einbehalten.
Bei Rücktritt kürzer als 4 Wochen ist die gesamte Seminargebühr zu zahlen, es kann aber ein Ersatztermin wahrgenommen oder ein Ersatz-teilnehmer benannt werden.
Bei Absage weniger als eine Woche vor Programmbeginn sind zusätzlich die Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu zahlen.
Alle anderen Seminare: Bei Rücktritt von einem Seminar wird die Anzahlung einbehalten.
Bei Rücktritt ab 4 Wochen vor Programmbeginn ist die gesamte Seminargebühr zu zahlen, es kann aber ein Ersatztermin wahrgenommen oder ein Ersatz-teilnehmer benannt werden.
Bei Absage ab eine Woche vor Programmbeginn sind zusätzlich die Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu zahlen.
Weiterbildung: Die gesamte Weiterbildung ist verbindlich, ein Rücktritt nach Beginn des ersten Moduls ist nicht möglich. Alle Module sind zu zahlen, selbst wenn die Termine nicht alle wahrgenommen werden können. Details dazu persönlich erfragen.
Änderungsvorbehalt
Sollte die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, behalten wir uns vor, eine Veranstaltung abzusagen oder an einen anderen Ort zu verlegen (um Kosten zu sparen und mit geringerer Zahl doch noch arbeiten zu können). Bei Absage werden alle bis dahin gezahlten Seminarbeiträge zurück erstattet, ein weiterer Anspruch besteht nicht. Eine Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl kann bis 1 Woche vor Seminarbeginn erfolgen.