1) Allgemeines
1.1. Wir wollen Lernfelder in der Natur kreieren. Die unmittelbaren Erfahrungen in der Natur und in der Gemeinschaft stehen im Vordergrund. Dazu gehören unter anderem begleitete und selbstständige Waldexkursionen.
1.2. Die Angebote richten sich an Menschen aller Altersklassen. Z.B. an Schulklassen, Kindergruppen, Jugendliche, Paare, Einzelpersonen und an pädagogisch arbeitende Erwachsene und Jugendliche, welche ihr Methoden-Spektrum erweitern wollen. Die Einzelangebote in Coaching und Beratung richten sich an Einzelpersonen oder Paare.
1.3. Die AGB`S schließen die Einhaltung der Camp-Ordnung ein.
2) Teilnahmeberechtigung
2.1. Jede teilnehmende Person bestätigt, dass sie körperlich und geistig fähig ist, an dem jeweiligen Kurs teilnehmen zu können. Die Person bzw. die Personensorgeberechtigten sind sich bewusst, dass die Teilnahme an Wildniskursen trotz sicherer Bedingungen Gefahren mit sich bringen kann. Die Person verpflichtet sich, alle von den Mitarbeitenden, sowie deren Weisungsberechtigten und Erfüllungsgehilfen, gegebenen Hinweise zu beachten.
2.2. Krankheiten, Einschränkungen oder Behinderung sowie eine notwendige Einnahme von Medikamenten (z.B. Insulin) usw. müssen vorher mitgeteilt werden. Für die ordnungsgemäße Einnahme von Medikamenten übernehmen wir keine Haftung. Eine Einweisung durch die Personensorgeberechtigten bei Notfallmedikamenten ist unbedingt erforderlich.
2.3. Altersbeschränkungen, sofern sie für einzelne Veranstaltungen bestehen, ergeben sich aus den Programmbeschreibungen.
3) Anmeldung
Mit Absendung des Anmeldeformulars, sowie bei Eingang der Anmeldung bei uns per Mail oder per Post für eine unserer Veranstaltungen und unserer Anmeldebestätigung entsteht ein rechtsgültiger und verbindlicher Vertrag.
4) Bezahlung
4.1. Mit Zugang der Anmeldebestätigung nebst Rechnung wird die Zahlung des Gesamtpreises fällig. Die Zahlung ist spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu leisten. Eine gesonderte Empfangsbestätigung der Zahlungen durch den Veranstalter erfolgt nicht.
4.2. Bei Anmeldung, welche bei uns erst 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder noch später zugeht, hat der Kunde den Veranstaltungspreis bei Aushändigung der Anmeldebestätigung sowie des Sicherungsscheines unverzüglich nach Aufforderung zu zahlen.
4.3. Geht die Zahlung des Kunden nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten ein und wird diese auch auf Übersendung einer Mahnung mit Fristsetzung nicht veranlasst, sind wir berechtigt, den Vertrag zu kündigen und die in Ziffer 8.1. aufgeführten Stornokosten zu verlangen.
5) Leistungen
Der Umfang der Veranstaltungsleistungen bestimmt sich nach dem Inhalt der Anmeldebestätigung und nach der Veranstaltungsbeschreibung.
6) An- und Abreise
Sofern nicht anders angegeben, ist die An- und Abreise von dem Kunden selbsttätig und auf eigene Kosten zu organisiert.
7) Leistungsänderung
7.1. Nachträgliche Änderungen oder Abweichungen der vertraglich vereinbarten Veranstaltungsleistungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbei geführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Wir wird den Kunden unverzüglich nach Kenntnis der Änderung oder Abweichung von der Veranstaltungsleistung informieren.
7.2. Bei einer erheblichen Änderung der Veranstaltungsleistung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Er kann statt dessen, ebenso wie bei einer Absage durch den Veranstalter, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis für den Kunden aus unserem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch den Veranstalter diesem gegenüber geltend zu machen.
8) Rücktritt und Umbuchungen durch den Kunden / Stornokosten / Teilnehmerwechsel
8.1. Der Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Veranstalter empfiehlt zur Vermeidung von Missverständnissen, den Rücktritt schriftlich zu erklären, und unter der Angabe der Veranstaltungsdaten. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Der Eingang der Rücktrittserklärung ist durch den Kunden nachzuweisen. Die Nichtzahlung fälliger Beträge ersetzt keine Rücktrittserklärung. Tritt der Kunde von der Veranstaltung zurück oder wird zur Veranstaltung nicht erschienen, so sind wir berechtigt, von dem Kunden einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Veranstaltungsvorbereitungen und seine Aufwendungen zu verlangen. Der Ersatzanspruch richtet sich nach dem Veranstaltungspreis und ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Veranstaltungsleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbs abhängig vom Rücktrittszeitpunkt wie folgt pauschalisiert:
Stornokosten:
Bis 2 Wochen nach Anmeldung: kostenlos*
Bis 6 Wochen vor Kursbeginn: 10 % der Seminargebühr
Bis 4 Wochen vor Kursbeginn: 30 % der Seminargebühr**
Bis 3 Wochen vor Kursbeginn: 100 % der Seminargebühr**
2 Wochen vor Kursbeginn ( ab diesem Zeitpunkt): 100 % der Veranstaltungskosten **
1 Woche vor Kursbeginn oder fernbleiben der Veranstaltung : 100%der Veranstaltungskosten, Unterbringungs- und Verpflegungskosten **
*sofern keine der weiteren genannten Fristen berührt wird
**kann der Platz anderweitig vergeben werden, beschränken sich die Stornokosten auf 20 % der Gebühr
8.2. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass der uns aufgrund des Rücktritts keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als in den vorstehenden Pauschalen ausgewiesen.
8.3. Wünscht der Kunde eine Umbuchung der Veranstaltung im Hinblick auf den Veranstaltungstermin, so kann er uns gegenüber nach den Bestimmungen der Ziffer 8.1. vom ursprünglichen Vertrag zurücktreten und durch Mitteilung seines verbindlichen Änderungswunsches stattdessen einen neuen Anmeldevertrag schließen. Eventuell entstehende Mehr- oder Minderkosten für z.B. die Bearbeitung der Umbuchung, werden auf den bereits gezahlten Veranstaltungspreis draufgeschlagen oder abgezogen.
8.4. Bis zum Veranstaltungsbeginn kann jeder angemeldete Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten des Anmeldevertrages eintritt. Die Geltendmachung eventuell hierdurch entstehender Mehrkosten bleibt dem Veranstalter vorbehalten. Sowohl für diese Kosten als auch den vereinbarten Veranstaltungspreis haften der Dritte und der Kunde gesamtschuldnerisch. Wir können dem Eintritt des Dritten in den Veranstaltungsvertrag widersprechen, wenn dieser den besonderen Veranstaltungserfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
9) Rücktritt durch den Veranstalter, Vertragsaufhebung
Wir können in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet der Abmahnung des Veranstalters, die an ihn und zugleich an den in der Veranstaltungsanmeldung benannten Gruppenverantwortlichen sowie bei Veranstaltungsteilnehmern vor Vollendung deren 7. Lebensjahres an deren gesetzlichen Vertreter als Veranstaltungsvertragspartner zu richten ist, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Veranstaltungspreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;
b) bis 2 Wochen vor Veranstaltungsantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Veranstaltungsausschreibung für die entsprechende Veranstaltung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wurde, welche den einzelnen Veranstaltungsbeschreibungen zu entnehmen ist. Wir sind verpflichtet, den Veranstaltungsvertragspartner zu Händen der Anmeldenden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung nebst Übersendung der Rücktrittserklärung hiervon in Kenntnis zu setzen. Dem Veranstaltungsvertragspartner wird unverzüglich vom Veranstalter sein Veranstaltungspreis zu Händen der Anmeldenden, bzw. im Falle einer direkten anteiligen Zahlung an ihn selbst, erstattet. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt für den Veranstalter ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird dieser den Veranstaltungsvertragspartner davon unterrichten;
c) bis 2 Wochen vor Veranstaltungsantritt, wenn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Veranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für die Veranstaltung so gering ist, dass die dem Veranstalter im Falle der Durchführung der Veranstaltung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Veranstaltung, bedeuten würde, es sei denn, der Veranstalter hatte die dazu führenden Gründe zu vertreten. Wird die Veranstaltung aus diesem Grund abgesagt, wird dem Veranstaltungsvertragspartner unverzüglich sein Veranstaltungspreis zu Händen der Anmeldenden, bzw. im Falle einer direkten anteiligen Zahlung an ihn selbst, sowie seine nachgewiesenen und angemessenen Aufwendungen für die Buchung der Veranstaltung unverzüglich vom Veranstalter erstattet.
11) Haftungsbeschränkung
Die Haftung der Veranstalterin für Schäden des Kunden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den einfachen Wert des Schadens beschränkt, soweit der Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Veranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
12) Rücktrittsversicherung
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in dem Veranstaltungspreis keine Rücktrittskostenversicherung enthalten ist. Es wird empfohlen, eine derartige Versicherung abzuschließen sowie das Risiko der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit durch entsprechende Versicherungen abzudecken.
13) Schlussbestimmung
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. der vorstehenden Allgemeinen Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.