Rücktritt und Umbuchungen durch den Kunden / Stornokosten / Teilnehmerwechsel
Der Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Veranstalter empfiehlt zur Vermeidung von Missverständnissen, den Rücktritt schriftlich zu erklären, und unter der Angabe der Veranstaltungsdaten. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Der Eingang der Rücktrittserklärung ist durch den Kunden nachzuweisen. Die Nichtzahlung fälliger Beträge ersetzt keine Rücktrittserklärung. Tritt der Kunde von der Veranstaltung zurück oder wird zur Veranstaltung nicht erschienen, so sind wir berechtigt, von dem Kunden einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Veranstaltungsvorbereitungen und seine Aufwendungen zu verlangen. Der Ersatzanspruch richtet sich nach dem Veranstaltungspreis und ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Veranstaltungsleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbs abhängig vom Rücktrittszeitpunkt wie folgt pauschalisiert:
Stornokosten:
Bis 2 Wochen nach Anmeldung: kostenlos*
Bis 6 Wochen vor Kursbeginn: 10 % der Seminargebühr
Bis 4 Wochen vor Kursbeginn: 30 % der Seminargebühr**
Bis 3 Wochen vor Kursbeginn: 100 % der Seminargebühr**
2 Wochen vor Kursbeginn ( ab diesem Zeitpunkt): 100 % der Veranstaltungskosten **
1 Woche vor Kursbeginn oder fernbleiben der Veranstaltung : 100%der Veranstaltungskosten, Unterbringungs- und Verpflegungskosten **
*sofern keine der weiteren genannten Fristen berührt wird
**kann der Platz anderweitig vergeben werden, beschränken sich die Stornokosten auf 20 % der Gebühr
Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass der uns aufgrund des Rücktritts keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als in den vorstehenden Pauschalen ausgewiesen.
Wünscht der Kunde eine Umbuchung der Veranstaltung im Hinblick auf den Veranstaltungstermin, so kann er uns gegenüber nach den Bestimmungen der Ziffer 8.1. vom ursprünglichen Vertrag zurücktreten und durch Mitteilung seines verbindlichen Änderungswunsches stattdessen einen neuen Anmeldevertrag schließen. Eventuell entstehende Mehr- oder Minderkosten für z.B. die Bearbeitung der Umbuchung, werden auf den bereits gezahlten Veranstaltungspreis draufgeschlagen oder abgezogen.
Bis zum Veranstaltungsbeginn kann jeder angemeldete Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten des Anmeldevertrages eintritt. Die Geltendmachung eventuell hierdurch entstehender Mehrkosten bleibt dem Veranstalter vorbehalten. Sowohl für diese Kosten als auch den vereinbarten Veranstaltungspreis haften der Dritte und der Kunde gesamtschuldnerisch. Wir können dem Eintritt des Dritten in den Veranstaltungsvertrag widersprechen, wenn dieser den besonderen Veranstaltungserfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.