Veranstalter:in Zahlungs- und Stornierungsbedingungen Tessa Tute - Tessa Tute - Wildnispädagogik & Naturmentoring

Zahlungs- und Stornobedingungen



Tessa Tute – Wildnispädagogik & Naturmentoring



1. Anmeldung und Vertragsschluss



Die Anmeldung erfolgt per E-Mail oder über das Anmeldeformular.



Sie ist verbindlich, auch wenn eine Anmeldebestätigung nicht oder nicht



rechtzeitig eintrifft. Ist das Angebot bereits ausgebucht, werde



Anmeldende unverzüglich informiert.



2. Teilnahmeentgelt und Zahlung



Das Teilnahmeentgelt ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungs-



beschreibung. Es ist vor Beginn des Angebots zu zahlen, sofern nichts



anderes vereinbart ist.



Die Zahlungsweise wird mit der Anmeldebestätigung mitgeteilt.



Eine Teilnahme ist erst nach vollständigem Zahlungseingang gesichert.



3. Rücktritt durch Teilnehmende



Ein Rücktritt ist jederzeit per E-Mail möglich. Maßgeblich ist der



Eingang der Rücktrittserklärung bei Tessa Tute.



Bei Rücktritt werden folgende Anteile des Teilnahmeentgelts berechnet:



- bis 14 Tage vor Beginn: keine Gebühr



- ab 13 bis 7 Tage vor Beginn: 50 % des Teilnahmeentgelts



- ab 6 Tage vor Beginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des Teilnahmeentgelts



Eine Ersatzperson kann nach Rücksprache gestellt werden.



In diesem Fall entstehen keine zusätzlichen Stornokosten.



4. Widerrufsrecht



Unabhängig von diesen Stornobedingungen besteht für Verbraucher:innen



bei Verträgen, die online oder auf anderem Fernweg geschlossen werden,



ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss.



Details und das Muster-Widerrufsformular findest du in der separaten



Widerrufsbelehrung.



5. Absage durch Tessa Tute



Tessa Tute kann eine Veranstaltung bei wichtigen Gründen absagen,



etwa bei Krankheit, zu geringer Teilnehmerzahl, extremem Wetter,



Sicherheitsgründen oder höherer Gewalt.



Bereits gezahlte Teilnahmeentgelte werden in diesem Fall vollständig



erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Anreise-, Über-



nachtungs- oder Ausfallkosten, bestehen nicht.



6. Verhinderung und Ersatzleistungen



Kann eine Person kurzfristig nicht teilnehmen, wird nach Möglichkeit



versucht, einen fairen Ersatz zu finden, etwa durch eine Ersatzperson



oder eine Gutschrift für ein späteres Angebot. Ein Anspruch darauf



besteht jedoch nicht.



Stand: Oktober 2026