Zulässige Veranstaltungs- und Angebotstypen
Angebote, die Anbieter auf WildNet veröffentlichen, müssen sich ausdrücklich auf die in Absatz 1.2 der AGB (B2B) beschriebenen zulässigen Veranstaltungstypen beschränken.
Insbesondere beschreibt und umfasst dies Natur- und Outdoor-Veranstaltungen, die primär in der freien Natur stattfinden und deren wesentlicher Inhalt und Zweck in naturbezogenen Aktivitäten besteht. Als naturbezogene Aktivitäten gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich, Wandern, Trekking, Klettern, Naturbeobachtung, ökologische Bildung, Gewässererkundungen oder vergleichbare Tätigkeiten, bei denen die unmittelbare Auseinandersetzung mit der natürlichen Umwelt und ihren Phänomenen im Vordergrund steht.
Unzulässige Veranstaltungs- und Angebotstypen
Veranstaltungen, deren primärer Zweck oder Inhalt außerhalb des o.g. Rahmens liegt, sind unzulässig. Dies ist in Sektion 4 unserer AGB (B2B) festgelegt und für alle Anbieter auf WildNet geltend.
Dies betrifft insbesondere – jedoch nicht ausschließlich – folgende Inhalte und Aktivitäten:
Angebote, die gegen geltendes Recht, behördliche Vorschriften oder Richtlinien verstoßen
Inhalte, die Hass, Gewalt, Diskriminierung oder illegale Handlungen fördern oder beinhalten
Veranstaltungen im Zusammenhang mit:
Rauschmitteln, kontrollierten Substanzen oder Drogenutensilien
Waffen, Munition oder anderen regulierten Gegenständen
Obszönen, sexuell orientierten oder jugendgefährdenden Inhalten
Glücksspiel, Schneeballsystemen oder betrugsanfälligen Finanztransaktionen
Transaktionen oder Angebote, die von gängigen Zahlungsdienstleistern – insbesondere in deren Richtlinien zur akzeptablen Nutzung – ausdrücklich untersagt werden
Wir behalten uns das Recht vor, Angebote, die gegen diese Richtlinien verstoßen, jederzeit zu entfernen oder abzulehnen und entsprechende Maßnahmen gegen die anbietenden Nutzer zu ergreifen.
Informationen zur Meldung von Urheberrechtsverletzungen finden Sie in unserer Urheberrechtsrichtlinie.