Veranstalter:in Allgemeine Geschäftsbedingungen David Döring - Initiative Naturverbindung München

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)



Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Es gilt nur die passende Version der AGB - also entweder die B2C-AGB für Verbraucher oder die B2B-AGB für Geschäftskunden.



B2C-AGB (Business to Customer AGB)



Für natürliche Personen, die den Vertrag in eigenem Namen und nicht für eine eigene gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit schließen, gelten die B2C-AGB für Verbraucher.



Dies gilt auch, wenn eine angestellte Person die Veranstaltung beruflich nutzt oder ihr Arbeitgeber die Kosten ganz oder teilweise übernimmt, sofern der Arbeitgeber nicht selbst Vertragspartner wird.



B2B-AGB (Business to Business)



Die B2B-AGB gelten, wenn der Vertrag:



  • für eine eigene gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit,

  • im Namen eines Unternehmens oder einer Einrichtung,

  • durch eine Behörde, Kommune oder juristische Person des öffentlichen Rechts,

  • durch ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen,

  • durch einen Verein oder eine sonstige Organisation



geschlossen wird.



Eine abweichende Rechnungsadresse, eine Kostenerstattung oder die bloße Kostenübernahme durch einen Arbeitgeber macht diesen nicht automatisch zum Vertragspartner.



Entscheidungshilfe - Was gilt für mich?



Ich buche in eigenem Namen und nicht für eine eigene selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit. Dies gilt auch, wenn ich die Fortbildung für meine Tätigkeit als angestellte Person nutze oder mein Arbeitgeber die Kosten ganz oder teilweise übernimmt. Es gelten die B2C-AGB für Verbraucher.



- ODER -



Ich buche für meine eigene selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit oder im Namen eines Unternehmens, einer Einrichtung, Behörde, eines Vereins oder einer sonstigen Organisation. Es gelten die B2B-AGB für Geschäftskunden.



Es folgen zuerst die B2C-AGB und weiter unten dann die B2B-AGB



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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher (B2C-AGB)



Initiative Naturverbindung München
David Döring, Einzelunternehmer
Säbener Straße 195
81545 München
Telefon: +49 (0)89 2154 6693
E-Mail: mail@naturverbindung-muenchen.de
Website: www.naturverbindung-muenchen.de



Stand: 19.09.2026



Inhaltsverzeichnis B2C-AGB



  1. Geltungsbereich und Anbieter

  2. Vertragsschluss und Vertragsparteien
    2.1 Vertragsparteien
    2.2 Vertragsgegenstand
    2.3 Anfrage, Buchung und Vertragsschluss
    2.4 Gesetzliches Widerrufsrecht
    2.5 Platzverfügbarkeit

  3. Preise und Zahlungsbedingungen
    3.1 Buchungen über Kursbuchungs- und Zahlungssysteme
    3.2 Direktabrechnung
    3.3 Zahlungsverzug
    3.4 Umsatzsteuer

  4. Teilnahmebedingungen und Ausschluss
    4.1 Respektvoller Umgang
    4.2 Gesundheit, Belastbarkeit und gesundheitliche Angebote
    4.3 Gemeinschaftliche Verpflegung
    4.4 Anweisungen, Pünktlichkeit, berauschende Mittel, Tiere und Gegenstände
    4.5 Folgen von Pflichtverletzungen

  5. Rücktritt und Stornierung durch den Kunden
    5.1 Stornierung von Gruppenveranstaltungen
    5.2 Individuell vereinbarte Beratungstermine
    5.3 Ersatzperson
    5.4 Versäumte Termine mehrteiliger Veranstaltungen

  6. Rücktritt und Absage durch den Anbieter
    6.1 Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
    6.2 Absage aus wichtigem Grund
    6.3 Mehrteilige Veranstaltungen
    6.4 Erstattung und weitere Ansprüche

  7. Absage, Verschiebung und Abbruch wegen Gefahrenlagen
    7.1 Absage oder Verschiebung vor Veranstaltungsbeginn
    7.2 Abbruch während einer Veranstaltung

  8. Leistungs- und Programmänderungen
    8.1 Unwesentliche Änderungen
    8.2 Wesentliche Änderungen
    8.3 Rechte des Kunden bei wesentlichen Änderungen

  9. Minderjährige Teilnehmende
    9.1 Anmeldung und Teilnahmevoraussetzungen
    9.2 Aufsicht bei Familienveranstaltungen
    9.3 Veranstaltungen ohne begleitende Aufsichtsperson
    9.4 Geltung der Teilnahmebedingungen

  10. Haftung und Risikohinweise
    10.1 Natur- und veranstaltungstypische Risiken
    10.2 Haftung des Anbieters
    10.3 Eigenverantwortung und Mitverschulden
    10.4 An- und Abreise

  11. Datenschutz sowie Foto-, Video- und Tonaufnahmen
    11.1 Datenverarbeitung
    11.2 Aufnahmen durch den Anbieter
    11.3 Aufnahmen durch Teilnehmende

  12. Schlussbestimmungen
    12.1 Anwendbares Recht und Vertragssprache
    12.2 Verbraucherschlichtung



1. Geltungsbereich und Anbieter



Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit Verbrauchern über Veranstaltungen, insbesondere Seminare, Kurse, Aus-, Fort- und Weiterbildungen, Vorträge und Camps, sowie über Dienstleistungen, insbesondere Beratungen, Fachberatungen und individuelle Begleitungen, zwischen dem Kunden und:



Initiative Naturverbindung München
David Döring, Einzelunternehmer
Säbener Straße 195
81545 München
E-Mail: mail@naturverbindung-muenchen.de
Website: www.naturverbindung-muenchen.de



Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.



Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses wirksam einbezogene Fassung der AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Die aktuelle Fassung kann unter www.naturverbindung-muenchen.de/agb abgerufen, gespeichert und ausgedruckt werden.



2. Vertragsschluss und Vertragsparteien



2.1 Vertragsparteien



Verträge werden ausschließlich mit volljährigen, unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen als Kunden geschlossen.



Verträge über die Teilnahme minderjähriger Personen müssen durch deren Sorgeberechtigte abgeschlossen werden. Ergänzend gelten die Bestimmungen in Punkt 9.



Eine teilnehmende Person muss nicht mit dem Kunden identisch sein. Vertragspartner und zur Zahlung verpflichtet bleibt die als Kunde auftretende Person, soweit nicht ausdrücklich eine Vertragsübernahme durch eine andere Person vereinbart wird.



Eine abweichende Rechnungsadresse oder die Übernahme der Zahlung durch einen Dritten führt für sich allein nicht zu einem Wechsel des Vertragspartners.



2.2 Vertragsgegenstand



Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung der gebuchten pädagogischen oder beratenden Dienstleistung beziehungsweise die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung.



Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus der bei Vertragsschluss geltenden Veranstaltungsbeschreibung, dem individuellen Angebot oder der Buchungsbestätigung.



2.3 Anfrage, Buchung und Vertragsschluss



Die Darstellung von Angeboten auf der Website oder in Werbemedien stellt grundsätzlich kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Buchung oder Kontaktaufnahme.



Die Übermittlung eines ausdrücklich als unverbindlich gekennzeichneten Kontakt- oder Anfrageformulars führt noch nicht zum Abschluss eines Vertrags.



Bei einer verbindlichen Onlinebuchung gibt der Kunde durch Betätigung der entsprechend beschrifteten Buchungsschaltfläche ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrags ab. Bei entgeltlichen Angeboten lautet die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ oder verwendet eine entsprechend eindeutige Formulierung. Bei kostenlosen Angeboten kann sie beispielsweise „Verbindlich und kostenfrei anmelden“ lauten.



Bei einer verbindlichen Anmeldung per E-Mail, Post oder einem hierfür vorgesehenen Buchungsformular gibt der Kunde mit der Übermittlung der Anmeldung ein verbindliches Vertragsangebot ab.



Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter die Buchung ausdrücklich in Textform, insbesondere durch eine Buchungs- oder Terminbestätigung oder durch die Übersendung einer Rechnung, annimmt. Eine automatische oder anderweitige bloße Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar, sofern sie nicht ausdrücklich zugleich als Buchungsbestätigung bezeichnet wird.



Bei Buchungen über ein Kursbuchungssystem kann die Annahme automatisiert durch das Buchungssystem im Namen des Anbieters erklärt werden.



2.4 Gesetzliches Widerrufsrecht



Für Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.



Für sonstige Verträge gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Verbraucher erhalten hierzu gesonderte Widerrufsinformationen, soweit ihnen nach den gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht zusteht.



Vertraglich eingeräumte Rücktritts- und Stornierungsmöglichkeiten bleiben unberührt.



2.5 Platzverfügbarkeit



Soweit Plätze begrenzt sind, werden Anmeldungen grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.



Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrags besteht nicht. Der Anbieter kann ein Vertragsangebot ablehnen, soweit dem keine gesetzlichen Verbote entgegenstehen.



3. Preise und Zahlungsbedingungen



3.1 Buchungen über Kursbuchungs- und Zahlungssysteme



Bei Buchungen über ein Online-Kursbuchungssystem, insbesondere über WildNet.Earth, kann die Zahlungsabwicklung über einen dort eingebundenen Zahlungsdienstleister erfolgen.



Der Preis wird mit Vertragsschluss fällig, soweit bei der Buchung, in der Rechnung oder in der Buchungsbestätigung keine abweichende Fälligkeit angegeben ist. Die technisch verfügbaren Zahlungsarten und die Durchführung der Zahlungsabwicklung richten sich ergänzend nach den Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.



Der Anbieter bleibt auch bei Einschaltung eines Buchungs- oder Zahlungsdienstleisters Vertragspartner des Kunden und verantwortlich für die Entscheidung über Stornierungen und Erstattungen.



3.2 Direktabrechnung



Bei unmittelbarer Abrechnung durch den Anbieter erhält der Kunde eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, sofern im Angebot, in der Buchungsbestätigung oder in der Rechnung keine andere Fälligkeit vereinbart oder angegeben ist.



Bei Veranstaltungen kann vereinbart werden, dass die Teilnahmegebühr spätestens vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen ist. Bei Beratungen kann die Rechnung auch nach Durchführung des Termins gestellt werden.



3.3 Zahlungsverzug



Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.



Ist eine Zahlung bereits vor Beginn der Veranstaltung oder Dienstleistung fällig, kann der Anbieter nach erfolgloser Mahnung und Ablauf einer angemessenen Zahlungsfrist die Leistung bis zur Zahlung verweigern oder vom Vertrag zurücktreten. Einer zusätzlichen Fristsetzung bedarf es nicht, soweit sie nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.



Nach einem wirksamen Rücktritt kann ein reservierter Veranstaltungsplatz anderweitig vergeben werden. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.



3.4 Umsatzsteuer



Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.



4. Teilnahmebedingungen und Ausschluss



4.1 Respektvoller Umgang



Voraussetzung für die Teilnahme ist ein respektvoller Umgang mit anderen Menschen sowie mit Natur und Umwelt.



4.2 Gesundheit, Belastbarkeit und gesundheitliche Angebote



Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich. Da Veranstaltungen im Freien, abseits befestigter Wege, in unwegsamem Gelände oder im Umfeld offenen Feuers stattfinden können, werden eine dem jeweiligen Angebot entsprechende körperliche und psychische Grundbelastbarkeit sowie ausreichende Trittsicherheit vorausgesetzt.



Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, vorab medizinisch abzuklären, ob gesundheitliche Gründe einer sicheren Teilnahme entgegenstehen.



Angebote zur Selbstfürsorge, Entspannung, Achtsamkeit, Stressprävention, Gesundheitsbildung oder zum Natur- und Wildpflanzenwissen dienen der Bildung und Prävention. Sie stellen keine medizinische oder psychotherapeutische Diagnose oder Behandlung dar und ersetzen keine erforderliche ärztliche, psychotherapeutische oder sonstige heilkundliche Beratung oder Behandlung.



Eine Teilnahme bei akuten ansteckenden Erkrankungen, insbesondere bei fieberhaften Infekten, Magen-Darm-Erkrankungen oder ansteckenden Hauterkrankungen, ist zum Schutz der übrigen Teilnehmenden nicht gestattet. Nach dem letzten Auftreten von Fieber oder Erbrechen müssen mindestens 36 Stunden bis zur Teilnahme vergangen sein.



Bestehen relevante Allergien, Unverträglichkeiten, chronische Erkrankungen oder sonstige gesundheitliche Umstände, die für die Sicherheit beim Aufenthalt in der Natur, am Feuer, bei der Nutzung von Werkzeugen oder bei der Verpflegung von Bedeutung sind, muss der Anbieter möglichst frühzeitig direkt kontaktiert werden. Entsprechende Gesundheitsdaten sollen nicht über ein allgemeines Buchungs- oder Freitextfeld übermittelt werden.



Nähere Informationen über die Verarbeitung freiwillig mitgeteilter Gesundheitsdaten ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen. Soweit erforderlich, wird eine gesonderte ausdrückliche Einwilligung eingeholt.



Kann eine teilnehmende Person wegen einer plötzlichen Erkrankung oder aus anderen in ihrer Person liegenden Gründen nicht teilnehmen, entfällt dadurch nicht automatisch die Zahlungspflicht. Maßgeblich sind die Rücktritts- und Stornierungsregelungen in Punkt 5.



4.3 Gemeinschaftliche Verpflegung



Im Rahmen einzelner Veranstaltungen können Mahlzeiten gemeinschaftlich zubereitet und Lebensmittel, Wildpflanzen oder andere geeignete Naturprodukte verwendet werden.



Die Teilnehmenden müssen die Hygiene- und Sicherheitsanweisungen der Kursleitung beachten. Lebensmittel und Naturprodukte dürfen nur nach Freigabe durch die Kursleitung verwendet oder verzehrt werden.



Eine allergenfreie Verpflegung sowie der vollständige Ausschluss von Kreuzkontaminationen können nicht gewährleistet werden.



4.4 Anweisungen, Pünktlichkeit, berauschende Mittel, Tiere und Gegenstände



Den sicherheits-, organisations- und veranstaltungsbezogenen Anweisungen des Anbieters, der Kursleitung und eingesetzter Hilfspersonen ist Folge zu leisten.



Da Gruppen häufig gemeinsam von einem vereinbarten Treffpunkt aufbrechen, kann erhebliches Zuspätkommen dazu führen, dass eine Teilnahme am jeweiligen Veranstaltungstag nicht mehr möglich ist. Die finanziellen Folgen richten sich nach Punkt 5.4.



Die Teilnahme unter alkohol-, drogen- oder medikamentenbedingt erheblich eingeschränkter Wahrnehmungs-, Reaktions- oder Urteilsfähigkeit ist untersagt. Der Konsum und das Mitführen von Alkohol, Cannabis, illegalen Drogen und sonstigen berauschenden Mitteln sind während der gesamten Veranstaltung einschließlich Pausen und Camp-Zeiten untersagt. Medizinisch erforderliche Arzneimittel bleiben hiervon unberührt, sofern ihre Einnahme eine sichere Teilnahme nicht ausschließt.



Die Mitnahme von Tieren, insbesondere Hunden, ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen müssen vor der Buchung angefragt und vom Anbieter in Textform bestätigt werden. Gesetzliche Rechte in Bezug auf erforderliche Assistenzhunde bleiben unberührt.



Das Mitführen verbotener Waffen oder sonstiger gesetzlich verbotener Gegenstände ist untersagt. Äxte, Beile, Macheten, Verteidigungssprays, feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 Zentimetern sowie vergleichbar gefährliche Gegenstände dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Anbieters mitgebracht werden.



Handelsübliche Taschenmesser, Multitools und unmotorisierte Klappsägen dürfen vorbehaltlich abweichender Anweisungen eigenverantwortlich und umsichtig verwendet werden. Mitgebrachte Ausrüstung muss geeignet, funktionsfähig und sicher sein.



Vom Anbieter oder von der Kursleitung bereitgestellte Werkzeuge und Gegenstände dürfen nur bestimmungsgemäß und entsprechend der erteilten Einweisung verwendet werden.



Die gesetzlichen Organisations-, Sicherheits- und Haftungspflichten des Anbieters bleiben unberührt.



4.5 Folgen von Pflichtverletzungen



Verstößt eine teilnehmende Person schuldhaft gegen Teilnahmebedingungen oder Sicherheitsregeln oder kommt sie sicherheits- oder veranstaltungsbezogenen Anweisungen trotz Ermahnung nicht nach, kann sie von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn der Ausschluss unter Berücksichtigung der Schwere des Verstoßes verhältnismäßig ist.



Bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung, erheblichen Störungen oder schwerwiegenden Pflichtverletzungen ist ein sofortiger Ausschluss ohne vorherige Ermahnung zulässig.



Beruht der Ausschluss auf einem von der teilnehmenden Person zu vertretenden Verhalten, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters grundsätzlich bestehen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Verwendung der Leistung werden berücksichtigt.



Weitergehende Schadensersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und Punkt 10.



5. Rücktritt und Stornierung durch den Kunden



Der Kunde kann nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vor Veranstaltungsbeginn beziehungsweise vor einem individuell vereinbarten Termin vom Vertrag zurücktreten. Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.



Der Rücktritt beziehungsweise die Absage muss in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung beim Anbieter.



5.1 Stornierung von Gruppenveranstaltungen



Tritt der Kunde von einer entgeltlichen Gruppenveranstaltung zurück oder erscheint die angemeldete Person ohne vorherige Absage nicht, kann der Anbieter folgende pauschalierte Stornokosten verlangen:



  • bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10 Euro Bearbeitungspauschale,

  • vom 27. bis zum 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Teilnahmegebühr,

  • vom 14. bis zum 8. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 75% der Teilnahmegebühr,

  • ab dem 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100% der Teilnahmegebühr.



Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Anbieter.



Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Vergabe des Platzes werden berücksichtigt.



Bereits gezahlte Beträge werden mit den geschuldeten Stornokosten verrechnet. Ein verbleibendes Guthaben wird erstattet.



Bei kostenlosen Veranstaltungen fallen keine Bearbeitungs- oder Stornokosten an.



5.2 Individuell vereinbarte Beratungstermine



Individuell vereinbarte Beratungstermine können bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei abgesagt oder auf einen einvernehmlich festzulegenden Termin verschoben werden.



Bei einer späteren Absage kann der Anbieter 50% des vereinbarten Entgelts verlangen. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage können 75% des vereinbarten Entgelts verlangt werden.



Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Belegung des Termins werden berücksichtigt.



Absagen und Verschiebungen von Beratungspaketen oder individuell konzipierten Leistungen können abweichend im jeweiligen Angebot oder Vertrag geregelt werden.



Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.



5.3 Ersatzperson



Der Kunde kann bis zum Veranstaltungsbeginn eine geeignete Ersatzperson benennen.



Der Anbieter kann der Vertragsübernahme oder Teilnahme durch die Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglich vorausgesetzten Teilnahmebedingungen, insbesondere im Hinblick auf Alter, Qualifikation, Gesundheit oder gesetzliche Vorgaben, nicht erfüllt oder andere sachliche Gründe entgegenstehen.



Die Vertragsübernahme setzt die Zustimmung des Anbieters und der Ersatzperson voraus. Die Ersatzperson muss die für den Vertrag geltenden Bedingungen einschließlich dieser AGB akzeptieren.



Nach erfolgreicher Vertragsübernahme und gegebenenfalls vollständiger Zahlung durch die Ersatzperson werden bereits geleistete Zahlungen des ursprünglichen Kunden abzüglich einer Bearbeitungspauschale von 10 Euro erstattet. Dem ursprünglichen Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder wesentlich geringere Bearbeitungskosten entstanden sind. 



5.4 Versäumte Termine mehrteiliger Veranstaltungen



Versäumt eine teilnehmende Person aus Gründen, die aus ihrem persönlichen Bereich stammen, einen einzelnen Termin oder ein Modul einer planmäßig stattfindenden mehrteiligen Veranstaltung, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine anteilige Erstattung.



Ein Nachholen des versäumten Termins oder Moduls ist nur möglich, wenn der Anbieter dies ausdrücklich anbietet. Ein Anspruch darauf besteht nicht. 



6. Rücktritt und Absage durch den Anbieter



6.1 Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl



Ist in der Veranstaltungsbeschreibung eine Mindestteilnehmerzahl angegeben, kann der Anbieter bei Nichterreichen dieser Teilnehmerzahl bis spätestens zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten.



Der Kunde wird unverzüglich informiert. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden vollständig erstattet.



6.2 Absage aus wichtigem Grund



Der Anbieter kann eine Veranstaltung absagen, wenn ihre Durchführung aufgrund einer Erkrankung der vorgesehenen Kursleitung oder aufgrund anderer unvorhersehbarer, vom Anbieter nicht zu vertretender Umstände unmöglich oder unzumutbar wird und keine zumutbare, entsprechend qualifizierte Ersatzkursleitung eingesetzt werden kann.



Ein wichtiger Grund kann außerdem vorliegen, wenn nach Vertragsschluss konkrete Tatsachen bekannt werden, aufgrund derer die Teilnahme des Kunden oder der angemeldeten Person zu einer erheblichen Gefahr für Personen, zu einer schwerwiegenden Störung der Veranstaltung oder zu einer erheblichen Verletzung der Teilnahmebedingungen führen würde.



6.3 Mehrteilige Veranstaltungen



Besteht eine Veranstaltung aus mehreren Terminen oder Modulen und muss ein einzelner Termin vom Anbieter abgesagt werden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.



Die Absage eines einzelnen Termins berechtigt den Kunden grundsätzlich nicht zum Rücktritt von der gesamten Veranstaltung, sofern der Gesamtcharakter und der wesentliche Nutzen der Veranstaltung durch den Ersatztermin nicht erheblich beeinträchtigt werden.



Kann der Kunde den angebotenen Ersatztermin nicht wahrnehmen, wird die auf den ausgefallenen Termin entfallende Teilnahmegebühr anteilig erstattet.



6.4 Erstattung und weitere Ansprüche



Wird eine Veranstaltung vor ihrem Beginn vollständig und ersatzlos durch den Anbieter abgesagt, werden die für diese Veranstaltung bereits gezahlten Teilnahmegebühren vollständig erstattet.



Bei einem ersatzlosen Ausfall eines einzelnen Termins einer mehrteiligen Veranstaltung wird die auf diesen Termin entfallende Teilnahmegebühr anteilig erstattet.



Ansprüche wegen darüber hinausgehender Schäden oder Aufwendungen, insbesondere Reise- und Unterkunftskosten, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Haftungsregelungen in Punkt 10.



7. Absage, Verschiebung und Abbruch wegen Gefahrenlagen



7.1 Absage oder Verschiebung vor Veranstaltungsbeginn



Der Anbieter kann eine Veranstaltung vor ihrem Beginn absagen oder auf einen Ersatztermin verschieben, wenn aufgrund konkreter Umstände eine erhebliche Gefahr für Leben oder Gesundheit der Teilnehmenden droht.



Dies kann insbesondere bei amtlichen Unwetterwarnungen, Sturm-, Blitzschlag- oder Waldbrandgefahr, Hochwasser, behördlichen Sperrungen oder vergleichbaren außergewöhnlichen Gefahrenlagen der Fall sein.



Normale, für Outdoorveranstaltungen typische Witterungsbedingungen wie Regen, Kälte oder Schnee führen nicht automatisch zu einer Absage. Die Teilnehmenden müssen mit geeigneter Kleidung und Ausrüstung erscheinen.



Im Falle einer Verschiebung wird dem Kunden ein Ersatztermin angeboten. Kann der Kunde diesen Termin nicht wahrnehmen, kann er kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet; bei mehrteiligen Veranstaltungen gilt dies anteilig für den betroffenen Termin.



Wird die Veranstaltung ersatzlos abgesagt, werden die bereits gezahlten Gebühren vollständig beziehungsweise bei einem ausgefallenen Einzeltermin anteilig erstattet.



Weitere Ansprüche richten sich nach Punkt 10.



7.2 Abbruch während einer Veranstaltung



Muss eine bereits begonnene Veranstaltung aufgrund einer in Punkt 7.1 genannten konkreten Gefahrenlage vorzeitig abgebrochen werden, besteht der Vergütungsanspruch des Anbieters nur anteilig für den bis zum Abbruch erbrachten Teil der Veranstaltung.



Der auf den nicht erbrachten Teil entfallende Betrag wird zeitanteilig erstattet. Gesetzliche Ansprüche und die Haftungsregelungen in Punkt 10 bleiben unberührt.



8. Leistungs- und Programmänderungen



8.1 Unwesentliche Änderungen



Der Anbieter darf geringfügige und für den Kunden zumutbare Änderungen an Inhalt, Ablauf, Methoden oder Veranstaltungsort vornehmen, wenn diese den Gesamtcharakter, den Zweck und den wesentlichen Nutzen der gebuchten Leistung nicht beeinträchtigen.



Bei Ausfall der angekündigten Kursleitung kann eine entsprechend qualifizierte Ersatzkursleitung eingesetzt werden. Der Anbieter bleibt Vertragspartner und für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verantwortlich.



8.2 Wesentliche Änderungen



Wird eine wesentliche Änderung erforderlich, insbesondere eine erhebliche Verlegung des Veranstaltungsorts oder eine Änderung von Datum oder Uhrzeit, wird der Kunde unverzüglich in Textform informiert.



8.3 Rechte des Kunden bei wesentlichen Änderungen



Bei einer für den Kunden unzumutbaren wesentlichen Änderung kann der Kunde kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist dem Anbieter nach Erhalt der Änderungsmitteilung und vor Beginn der geänderten Veranstaltung in Textform mitzuteilen.



Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall erstattet. Bei einer nur einzelne Teile betreffenden Änderung erfolgt die Erstattung anteilig, soweit der übrige Vertrag sinnvoll und zumutbar fortgeführt werden kann.



9. Minderjährige Teilnehmende



9.1 Anmeldung und Teilnahmevoraussetzungen



Minderjährige dürfen nur durch ihre Sorgeberechtigten angemeldet werden. Eine Teilnahme ist nur an Veranstaltungen zulässig, die laut Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich für die jeweilige Altersgruppe freigegeben sind.



Bei Familienveranstaltungen müssen Minderjährige von einer volljährigen Aufsichtsperson begleitet werden. Dies kann eine sorgeberechtigte oder eine von den Sorgeberechtigten ausdrücklich beauftragte Person sein. Eine Aufsichtsperson darf grundsätzlich höchstens drei Kinder begleiten und beaufsichtigen, soweit in der Veranstaltungsbeschreibung nichts Abweichendes geregelt ist.



Eine Teilnahme Minderjähriger ohne begleitende Aufsichtsperson ist nur möglich, wenn die Veranstaltung ausdrücklich als Kinder- oder Jugendveranstaltung ohne Begleitung ausgeschrieben ist, die in der Veranstaltungsbeschreibung genannten Voraussetzungen erfüllt sind und eine gesonderte Vereinbarung über die Aufsicht zustande kommt. 



9.2 Aufsicht bei Familienveranstaltungen



Bei Familienveranstaltungen verbleibt die individuelle Aufsicht über die minderjährige Person während der gesamten Veranstaltung bei der sorgeberechtigten oder von ihr beauftragten volljährigen Begleitperson.



Die eigenen gesetzlichen Organisations-, Sicherheits-, Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten des Anbieters bleiben unberührt.



9.3 Veranstaltungen ohne begleitende Aufsichtsperson



Bei ausdrücklich ausgeschriebenen Veranstaltungen ohne Begleitung übernimmt der Anbieter die Aufsicht erst, wenn die hierfür vorgesehene gesonderte Aufsichtsvereinbarung vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt, von den Sorgeberechtigten übermittelt und vom Anbieter bestätigt wurde.



Ein Anspruch auf Übernahme der Aufsicht besteht nicht.



Gesundheitliche, körperliche, geistige oder seelische Umstände sowie Verhaltensweisen, die für die sichere Betreuung oder eine erforderliche besondere Aufsicht von Bedeutung sind, müssen vorab vollständig und wahrheitsgemäß mitgeteilt werden. Die datenschutzrechtlichen Vorgaben nach Punkt 4.2 bleiben unberührt.



Stellt sich während der Veranstaltung heraus, dass wesentliche sicherheitsrelevante Angaben nicht mitgeteilt wurden oder die erforderliche Betreuung im vereinbarten Rahmen nicht mehr sicher gewährleistet werden kann, darf der Anbieter die Aufsicht beenden, wenn dies zum Schutz des Kindes oder anderer Personen erforderlich ist. Die Sorgeberechtigten müssen die unverzügliche Abholung des Kindes sicherstellen.



Die finanziellen Folgen richten sich nach Punkt 4.5.



9.4 Geltung der Teilnahmebedingungen



Die Sorgeberechtigten müssen die minderjährige Person vor Veranstaltungsbeginn in altersgerechter Weise über die einschlägigen Verhaltens- und Sicherheitsregeln informieren.



10. Haftung und Risikohinweise



10.1 Natur- und veranstaltungstypische Risiken



Veranstaltungen können in der freien Natur, im Wald, in unwegsamem Gelände, am offenen Feuer und unter Verwendung geeigneter Werkzeuge stattfinden. Trotz sorgfältiger Planung und Durchführung verbleiben natur- und veranstaltungstypische Risiken.



Dazu gehören insbesondere herabfallende Äste, umstürzende Bäume, Wettereinflüsse, Hitze, Kälte, Sturm, Blitzschlag, unwegsames oder rutschiges Gelände, Gefahren an Gewässern, allergische Reaktionen, giftige Pflanzen oder Pilze sowie Kontakte mit Wildtieren, Insekten und Parasiten, insbesondere Zecken.



Die Teilnehmenden müssen sich umsichtig und den Naturgegebenheiten entsprechend verhalten, Sicherheitsanweisungen beachten und für geeignete wetterfeste Kleidung, festes Schuhwerk sowie die in der Veranstaltungsbeschreibung genannte persönliche Ausrüstung sorgen.



Bei Veranstaltungen mit Übernachtung erfolgt diese im eigenen Zelt oder unter freiem Himmel. Zelt, Schlafsack, Isomatte und sonstige persönliche Übernachtungsausrüstung sind von den Teilnehmenden selbst mitzubringen, sofern in der Veranstaltungsbeschreibung nichts Abweichendes angegeben ist.



10.2 Haftung des Anbieters



Der Anbieter haftet unbeschränkt:



  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,

  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,

  • im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie,

  • sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.



Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.



Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.



Diese Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Kursleitungen, Mitarbeitende und sonstige Erfüllungsgehilfen des Anbieters.



10.3 Eigenverantwortung und Mitverschulden



Die Teilnehmenden haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die sie schuldhaft verursachen.



Missachtet eine teilnehmende Person Sicherheitsanweisungen, verwendet sie ungeeignete eigene Ausrüstung oder trägt sie auf andere Weise schuldhaft zur Entstehung oder Vergrößerung eines Schadens bei, kann dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen als Mitverschulden berücksichtigt werden.



10.4 An- und Abreise



Die An- und Abreise zum Veranstaltungsort erfolgt grundsätzlich eigenverantwortlich und auf eigene Kosten.



Soweit der Anbieter keine Beförderungsleistung übernommen oder organisiert hat, ist die An- und Abreise nicht Bestandteil der vertraglichen Leistung. Für eigenes schuldhaftes Verhalten des Anbieters und seiner Erfüllungsgehilfen gelten die Haftungsbestimmungen in Punkt 10.2.



11. Datenschutz sowie Foto-, Video- und Tonaufnahmen



11.1 Datenverarbeitung



Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten, soweit dies zur Bearbeitung von Anfragen, zum Abschluss und zur Durchführung von Verträgen, zur Organisation von Veranstaltungen, zur Zahlungsabwicklung, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist.



Nähere Informationen, insbesondere zu Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten, ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen des Anbieters.



Gesundheitsdaten werden nur unter Beachtung der besonderen gesetzlichen Anforderungen und, soweit erforderlich, auf Grundlage einer gesonderten ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet.



11.2 Aufnahmen durch den Anbieter



Foto-, Video- oder Tonaufnahmen, auf denen teilnehmende Personen erkennbar oder identifizierbar sind, werden nur angefertigt oder veröffentlicht, wenn hierfür eine ausreichende gesetzliche Grundlage besteht oder zuvor eine gesonderte Einwilligung eingeholt wurde.



Die Einwilligung kann nach Aufnahmeart und Verwendungszweck differenziert werden. Die Verweigerung einer Einwilligung hat keine Nachteile für die Teilnahme.



Bei minderjährigen Personen werden die erforderlichen Erklärungen der Sorgeberechtigten eingeholt.



Aufnahmen, auf denen keine Person erkennbar oder identifizierbar ist, bleiben zulässig.



11.3 Aufnahmen durch Teilnehmende



Zum Schutz der Privatsphäre und der ungestörten Durchführung dürfen Teilnehmende während laufender Kurszeiten und Programmpunkte sowie von anderen Teilnehmenden grundsätzlich keine Foto-, Video- oder Tonaufnahmen anfertigen.



Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Kursleitung und, soweit andere Personen erkennbar oder identifizierbar aufgenommen werden, der Zustimmung der betroffenen Personen beziehungsweise bei Minderjährigen der erforderlichen Zustimmung ihrer Sorgeberechtigten.



12. Schlussbestimmungen



12.1 Anwendbares Recht und Vertragssprache



Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.



Hat der Kunde als Verbraucher zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben zwingende Verbraucherschutzbestimmungen dieses Staates unberührt, soweit sie nach den gesetzlichen Kollisionsregeln anwendbar sind.



Die Vertragssprache ist Deutsch.



12.2 Verbraucherschlichtung



Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.



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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer und institutionelle Auftraggeber (B2B-AGB)



Initiative Naturverbindung München
David Döring, Einzelunternehmer
Säbener Straße 195
81545 München
Telefon: +49 (0)89 2154 6693
E-Mail: mail@naturverbindung-muenchen.de
Website: www.naturverbindung-muenchen.de



Stand: 20.09.2026



Inhaltsverzeichnis B2B-AGB



  1. Geltungsbereich und Anbieter
    1.1 Anwendungsbereich
    1.2 Erfasste Leistungen
    1.3 Abweichende Bedingungen

  2. Vertragspartner und Teilnehmende
    2.1 Auftraggeber und teilnehmende Personen
    2.2 Geltung teilnehmerbezogener Regeln

  3. Angebot und Vertragsschluss
    3.1 Anfragen und Abstimmungen
    3.2 Vertragsschluss
    3.3 Einbeziehung der AGB

  4. Leistungsumfang und Leistungserbringung
    4.1 Maßgeblicher Leistungsumfang
    4.2 Dienstleistungscharakter
    4.3 Verantwortung des Auftraggebers
    4.4 Eingesetzte Kursleitungen und Hilfspersonen

  5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
    5.1 Vergütung
    5.2 Umsatzsteuer
    5.3 Rechnungsstellung und Fälligkeit
    5.4 Zahlungsverzug

  6. Reise-, Fahrt- und Nebenkosten

  7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
    7.1 Allgemeine Mitwirkung
    7.2 Räume, Gelände und technische Ausstattung
    7.3 Betriebliche und datenschutzrechtliche Vorgaben
    7.4 Folgen fehlender Mitwirkung

  8. Teilnehmerzahl und Teilnehmerwechsel
    8.1 Vereinbarte Teilnehmerzahl
    8.2 Teilnehmerwechsel bei offenen Veranstaltungen

  9. Teilnahme-, Gesundheits- und Sicherheitsregeln
    9.1 Auswahl und Information der Teilnehmenden
    9.2 Respektvoller Umgang
    9.3 Gesundheit und Belastbarkeit
    9.4 Gesundheitsdaten
    9.5 Verpflegung
    9.6 Rauschmittel, Tiere und gefährliche Gegenstände
    9.7 Pünktlichkeit und Anweisungen
    9.8 Ausschluss von Teilnehmenden

  10. Kinder und Jugendliche bei B2B-Aufträgen

  11. Stornierung offener Veranstaltungen

  12. Stornierung auftraggeberspezifischer Veranstaltungen
    12.1 Stornostaffel
    12.2 Gesonderte Leistungen und Fremdkosten
    12.3 Weniger Teilnehmende und Verkürzung

  13. Verschiebung auftraggeberspezifischer Veranstaltungen
    13.1 Kostenfreie Verschiebung
    13.2 Spätere Verschiebung
    13.3 Spätere Stornierung des Ersatztermins

  14. Absage und Verschiebung kurzer Beratungstermine
    14.1 Anwendungsbereich
    14.2 Absage
    14.3 Verschiebung
    14.4 Spätere Absage des Ersatztermins

  15. Beratungspakete und längerfristige Begleitungen

  16. Absage, Ausfall und Änderungen durch den Anbieter
    16.1 Ausfall der vorgesehenen Kursleitung
    16.2 Ersatztermin und Erstattung
    16.3 Unwesentliche Leistungsänderungen

  17. Wetterabhängige Veranstaltungen und Gefahrenlagen
    17.1 Normale Witterungsbedingungen
    17.2 Konkrete Gefahrenlagen
    17.3 Witterungsbedingt fehlende sinnvolle Durchführbarkeit
    17.4 Abbruch

  18. Urheber- und Nutzungsrechte
    18.1 Schutz der Inhalte und Unterlagen
    18.2 Erlaubte Nutzung
    18.3 Vorhandene Methoden und Know-how

  19. Aufzeichnungen

  20. Vertraulichkeit und Datenschutz
    20.1 Vertraulichkeit
    20.2 Personenbezogene Daten

  21. Natur- und veranstaltungstypische Risiken

  22. Haftung
    22.1 Gesetzliche Haftung in zwingenden Fällen
    22.2 Wesentliche Vertragspflichten
    22.3 Sonstige leicht fahrlässige Pflichtverletzungen
    22.4 Mitverschulden

  23. Referenznennung und Kennzeichen

  24. Schlussbestimmungen
    24.1 Anwendbares Recht
    24.2 Gerichtsstand
    24.3 Vertragssprache 



1. Geltungsbereich und Anbieter



1.1 Anwendungsbereich



Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen 



Initiative Naturverbindung München
David Döring, Einzelunternehmer
Säbener Straße 195
81545 München
E-Mail: mail@naturverbindung-muenchen.de
Website: www.naturverbindung-muenchen.de



– nachfolgend „Anbieter“ –



und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Vereinen und sonstigen Organisationen, die nicht als Verbraucher handeln können,



– nachfolgend „Auftraggeber“ –.



Handelt eine natürliche Person bei Vertragsschluss weder überwiegend im Rahmen ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit, gelten nicht diese B2B-AGB, sondern die B2C-AGB des Anbieters.



Dies gilt insbesondere auch dann, wenn eine angestellte Person eine beruflich nutzbare Fortbildung in eigenem Namen bucht und der Arbeitgeber die Kosten ganz oder teilweise übernimmt, ohne selbst Vertragspartner zu werden.



1.2 Erfasste Leistungen



Diese AGB gelten insbesondere für:



  • die Buchung von Plätzen in offenen Veranstaltungen,

  • auftraggeberspezifische Veranstaltungen,

  • Inhouse-Fortbildungen und Inhouse-Informationsveranstaltungen,

  • Vorträge, Workshops und Teamtage,

  • fachliche, pädagogische und organisatorische Beratungen,

  • Fachberatungen und Konzeptbegleitungen,

  • Moderationen und längerfristige Begleitungen,

  • Onlineberatungen und Onlineveranstaltungen,

  • Outdoorveranstaltungen und Camps,

  • Veranstaltungen mit untergeordneten Übernachtungsanteilen,

  • individuell vereinbarte pädagogische Leistungen.



Auftraggeberspezifische Veranstaltungen sind insbesondere Veranstaltungen, für die ein Termin oder ein wesentlicher Teil eines Einsatztages ausschließlich für einen Auftraggeber reserviert wird. Hierzu zählen auch Veranstaltungen, die der Anbieter im Programm eines anderen Trägers durchführt, sowie reservierte halbe oder ganze Beratungs-, Moderations- oder Veranstaltungstage.



1.3 Abweichende Bedingungen



Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen eine Leistung vorbehaltlos erbringt.



Individuelle Vereinbarungen, insbesondere in einem Angebot, einer Auftragsbestätigung oder einem von beiden Parteien abgeschlossenen Honorarvertrag, haben Vorrang vor diesen AGB.



2. Vertragspartner und Teilnehmende



2.1 Auftraggeber und teilnehmende Personen



Vertragspartner und zur Zahlung verpflichtet ist der Auftraggeber. Die Personen, die an einer Veranstaltung, Beratung oder sonstigen Leistung teilnehmen, werden nicht allein durch ihre Teilnahme zu Vertragspartnern.



Eine abweichende Rechnungsadresse, die Benennung einzelner Teilnehmender oder die Zahlung durch einen Dritten führt für sich allein nicht zu einem Wechsel des Vertragspartners.



2.2 Geltung teilnehmerbezogener Regeln



Eine gesonderte Zustimmung der einzelnen Teilnehmenden zu den vollständigen B2B-AGB ist grundsätzlich nicht erforderlich.



Der Auftraggeber muss die von ihm angemeldeten oder entsandten Personen rechtzeitig über die für ihre Teilnahme relevanten Voraussetzungen, Sicherheits- und Verhaltensregeln informieren und darauf hinwirken, dass diese beachtet werden.



Die Teilnehmenden müssen während der Veranstaltung die Sicherheits- und Organisationsanweisungen des Anbieters, der Kursleitung und eingesetzter Hilfspersonen beachten. Ihre Teilnahme kann von der Einhaltung dieser Regeln abhängig gemacht werden.



Gesonderte persönliche Erklärungen der teilnehmenden Personen bleiben erforderlich, soweit dies insbesondere für Gesundheitsdaten, Foto-, Video- oder Tonaufnahmen oder andere personenbezogene Einwilligungen notwendig ist.



3. Angebot und Vertragsschluss



3.1 Anfragen und Abstimmungen



Die Darstellung von Leistungen auf der Website, in Programmen, auf Buchungsplattformen oder in anderen Medien stellt grundsätzlich kein verbindliches Angebot dar.



Unverbindliche Anfragen können insbesondere telefonisch, per E-Mail oder über ein Kontaktformular gestellt werden.



Telefonische und mündliche Gespräche dienen grundsätzlich der Klärung und Abstimmung von Leistungsumfang, Termin, Teilnehmerzahl, Vergütung und sonstigen Vertragsbedingungen. Der Anbieter fasst die vereinbarten Konditionen anschließend grundsätzlich in Textform zusammen.



3.2 Vertragsschluss



Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:



  • die Annahme eines Angebots des Anbieters in Textform,

  • eine Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform,

  • eine verbindliche Buchungsbestätigung durch ein Buchungssystem,

  • oder die Unterzeichnung beziehungsweise den Abschluss eines Vertrags oder Honorarvertrags.



Eine E-Mail mit einer hinreichend konkreten Beschreibung von Leistung, Termin, Umfang und Vergütung kann ein verbindliches Angebot darstellen. Eine bestimmte Bezeichnung als „Angebot“ oder ein gesondertes Angebotsdokument ist hierfür nicht erforderlich.



Eine automatische Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar, sofern sie nicht ausdrücklich zugleich als verbindliche Buchungs- oder Auftragsbestätigung bezeichnet wird.



3.3 Einbeziehung der AGB



Die B2B-AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber vor oder bei Vertragsschluss auf ihre Geltung hingewiesen wird und die Möglichkeit erhält, sie zur Kenntnis zu nehmen und zu speichern.



Werden die B2B-AGB erst nach einem bereits erfolgten Vertragsschluss übersandt, werden sie nur aufgrund einer nachträglichen Vereinbarung Bestandteil des Vertrags.



4. Leistungsumfang und Leistungserbringung



4.1 Maßgeblicher Leistungsumfang



Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Auftrags- oder Buchungsbestätigung, einem gesonderten Vertrag und ergänzend aus der bei Vertragsschluss geltenden Leistungs- oder Veranstaltungsbeschreibung.



Soweit diese Unterlagen voneinander abweichen, haben individuelle Vereinbarungen und das zeitlich jüngere, von beiden Vertragsparteien bestätigte Dokument Vorrang.



4.2 Dienstleistungscharakter



Fortbildungen, Beratungen, Fachberatungen, Konzeptbegleitungen, Moderationen und vergleichbare Leistungen werden grundsätzlich als Dienstleistungen erbracht.



Der Anbieter schuldet eine fachgerechte Durchführung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, pädagogischen, organisatorischen oder gesundheitlichen Erfolg.



Ein konkretes Arbeitsergebnis, ein abnahmefähiges Werk oder ein schriftliches Konzept als Endprodukt wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Für solche Leistungen können gesonderte Vertrags- und Nutzungsbedingungen vereinbart werden.



4.3 Verantwortung des Auftraggebers



Die Entscheidung über die Umsetzung von Empfehlungen und Beratungsergebnissen trifft der Auftraggeber in eigener Verantwortung.



Der Auftraggeber muss prüfen, ob Empfehlungen unter Berücksichtigung seiner betrieblichen, personellen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen geeignet und umsetzbar sind.



Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfassen die Leistungen keine Rechts-, Steuer-, Medizin- oder Psychotherapieberatung und ersetzen keine erforderliche Beratung durch entsprechend befugte Fachpersonen.



4.4 Eingesetzte Kursleitungen und Hilfspersonen



Der Anbieter darf entsprechend qualifizierte Kursleitungen, Mitarbeitende, freie Auftragnehmer oder sonstige Hilfspersonen zur Vertragserfüllung einsetzen.



Der Anbieter bleibt Vertragspartner und für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verantwortlich.



5. Vergütung und Zahlungsbedingungen



5.1 Vergütung



Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Vertrag oder der jeweiligen Buchungsbeschreibung.



Vereinbart werden können insbesondere:



  • Stundenhonorare,

  • Tages- oder Halbtagshonorare,

  • Pauschalhonorare,

  • Teilnehmerentgelte,

  • Honorare für einzelne Leistungsabschnitte,

  • gesonderte Konzeptions-, Vorbereitungs- oder Zusatzleistungen.



Normale Vor- und Nachbereitungszeiten sind im vereinbarten Honorar enthalten, soweit nicht ausdrücklich eine gesonderte Vergütung vereinbart wird.



Bei Abrechnung nach Zeit werden angefangene Zeiteinheiten von jeweils 15 Minuten anteilig berechnet, sofern keine andere Abrechnungseinheit vereinbart ist.



5.2 Umsatzsteuer



Alle vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.



Solange der Anbieter die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer berechnet oder ausgewiesen.



5.3 Rechnungsstellung und Fälligkeit



Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im Angebot, im Vertrag oder in der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben oder vereinbart ist.



Die Rechnungsstellung kann je nach Vereinbarung:



  • nach Durchführung der gesamten Leistung,

  • nach einzelnen Terminen,

  • nach Abschluss einzelner Leistungsabschnitte,

  • oder in Form von Abschlagsrechnungen



erfolgen.



Anzahlungen und Abschlagszahlungen werden geschuldet, wenn und in der Höhe, wie dies im Angebot oder Vertrag vereinbart ist.



5.4 Zahlungsverzug



Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften einschließlich der gesetzlichen Verzugszinsen und, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, der gesetzlichen Verzugspauschale.



Bei fälligen und trotz Mahnung nicht beglichenen Forderungen kann der Anbieter nach Ablauf einer angemessenen Zahlungsfrist weitere Leistungen bis zur Zahlung zurückhalten. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.



6. Reise-, Fahrt- und Nebenkosten



Reise-, Fahrt-, Übernachtungs-, Material-, Raum-, Versand- und sonstige Nebenkosten werden zusätzlich berechnet, soweit dies im Angebot oder Vertrag vereinbart ist.



Diese Kosten können insbesondere als Pauschale vereinbart werden. Soweit das vereinbarte Honorar bestimmte Reise- oder Nebenkosten ausdrücklich einschließt, erfolgt insoweit keine zusätzliche Berechnung.



Kosten für zusätzlich vereinbarte Kursleitungen, besonders angefertigte Materialien, externe Räume, Gelände oder sonstige Fremdleistungen können gesondert berechnet werden, wenn dies vereinbart wurde.



Bei Vertragsschluss noch nicht absehbare, außergewöhnliche zusätzliche Kosten werden nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechnet.



7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers



7.1 Allgemeine Mitwirkung



Der Auftraggeber muss alle Informationen, Entscheidungen und Mitwirkungshandlungen rechtzeitig bereitstellen, die für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung erforderlich sind.



Hierzu können insbesondere gehören:



  • verbindliche Angaben zu Termin, Dauer und Teilnehmerzahl,

  • Informationen über Zielgruppe, Vorkenntnisse und Qualifikationen,

  • besondere organisatorische oder fachliche Anforderungen,

  • Teilnehmerlisten, soweit erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig,

  • Informationen über örtliche Besonderheiten und erkennbare Gefahren,

  • rechtzeitige Benennung einer organisatorischen Ansprechperson.



7.2 Räume, Gelände und technische Ausstattung



Findet die Leistung in Räumen oder auf einem Gelände statt, die beziehungsweise das der Auftraggeber bereitstellt, ist dieser für deren beziehungsweise dessen grundsätzliche Eignung, rechtmäßige Nutzbarkeit und Sicherheit verantwortlich.



Soweit für die vereinbarte Leistung erforderlich, stellt der Auftraggeber insbesondere bereit:



  • geeignete Räume oder ein geeignetes Außengelände,

  • erforderliche Tische, Sitzgelegenheiten oder sonstige Ausstattung,

  • vereinbarte Präsentations- und Tontechnik,

  • Strom- und Internetzugang,

  • Wasser und Toiletten,

  • erforderliche Erste-Hilfe-Ausstattung,

  • erforderliche Genehmigungen und Zustimmungen,

  • das Einverständnis des Grundstückseigentümers,

  • Informationen über Brandschutz-, Evakuierungs- und betriebliche Sicherheitsregeln.



Stellt der Anbieter selbst Räume oder ein Gelände bereit beziehungsweise mietet er diese für die Veranstaltung an, richten sich die Verantwortlichkeiten nach den gesetzlichen Vorschriften und den konkreten Vereinbarungen.



7.3 Betriebliche und datenschutzrechtliche Vorgaben



Der Auftraggeber muss den Anbieter rechtzeitig über besondere betriebliche Sicherheits-, Datenschutz- oder Geheimhaltungsanforderungen informieren.



Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der durch ihn vorgenommenen Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten verantwortlich. Er holt erforderliche Zustimmungen seiner Beschäftigten oder sonstiger betroffener Personen selbst ein, soweit die Einholung nicht ausdrücklich vom Anbieter übernommen wurde.



7.4 Folgen fehlender Mitwirkung



Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung oder erfolgt sie verspätet, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen.



Kann eine Leistung aufgrund einer vom Auftraggeber zu vertretenden fehlenden Mitwirkung nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters grundsätzlich bestehen. Ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Verwendung der freigewordenen Kapazitäten werden berücksichtigt.



Zusätzlicher Aufwand, der durch eine verspätete oder unzureichende Mitwirkung entsteht, kann nach der vereinbarten Vergütung oder, sofern keine Vergütung bestimmt wurde, nach angemessenem Zeitaufwand berechnet werden.



8. Teilnehmerzahl und Teilnehmerwechsel



8.1 Vereinbarte Teilnehmerzahl



Die vereinbarte Vergütung gilt für die im Angebot, Vertrag oder in der Buchungsbestätigung genannte Teilnehmerzahl.



Zusätzliche Personen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters teilnehmen. Ein zusätzliches Honorar richtet sich nach dem Angebot oder einer vor der Teilnahme getroffenen Nachvereinbarung.



Der Anbieter darf zusätzliche Personen ablehnen, wenn:



  • die vereinbarte Höchstteilnehmerzahl überschritten wird,

  • räumliche, organisatorische oder sicherheitsbezogene Gründe entgegenstehen,

  • erforderliche Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind,

  • eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr gewährleistet wäre.



8.2 Teilnehmerwechsel bei offenen Veranstaltungen



Bucht der Auftraggeber einen Platz für eine bestimmte Person in einer offenen Veranstaltung, kann er bis spätestens einen Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei eine geeignete Ersatzperson benennen.



Die Ersatzperson muss die für die Veranstaltung geltenden fachlichen, gesundheitlichen, altersbezogenen und sonstigen Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.



9. Teilnahme-, Gesundheits- und Sicherheitsregeln



9.1 Auswahl und Information der Teilnehmenden



Der Auftraggeber ist für die Auswahl geeigneter Teilnehmender verantwortlich.



Er muss die Teilnehmenden rechtzeitig über:



  • den Charakter und die Anforderungen der Veranstaltung,

  • erforderliche körperliche oder fachliche Voraussetzungen,

  • erforderliche Kleidung und Ausrüstung,

  • wesentliche Sicherheits- und Verhaltensregeln,

  • sowie die Möglichkeit einer vertraulichen Mitteilung sicherheitsrelevanter gesundheitlicher Umstände



informieren. 



9.2 Respektvoller Umgang



Voraussetzung für die Teilnahme ist ein respektvoller Umgang mit anderen Personen sowie mit Natur und Umwelt.



Diskriminierendes, erheblich störendes, beleidigendes, gewalttätiges oder sicherheitsgefährdendes Verhalten ist nicht gestattet.



Sachlich gerechtfertigte Maßnahmen zum Schutz, zur Unterstützung oder zur Sicherheit einzelner Personen oder der Gruppe bleiben zulässig.



9.3 Gesundheit und Belastbarkeit



Bei Outdoorveranstaltungen, Tätigkeiten in unwegsamem Gelände, am offenen Feuer oder unter Einsatz von Werkzeugen wird eine dem jeweiligen Angebot entsprechende körperliche und psychische Belastbarkeit vorausgesetzt.



Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, medizinisch abzuklären, ob gesundheitliche Gründe einer sicheren Teilnahme entgegenstehen.



Eine Teilnahme bei akuten ansteckenden Erkrankungen, insbesondere bei fieberhaften Infekten, Magen-Darm-Erkrankungen oder ansteckenden Hauterkrankungen, ist nicht zulässig. Nach dem letzten Auftreten von Fieber oder Erbrechen müssen mindestens 36 Stunden bis zur Teilnahme vergangen sein.



9.4 Gesundheitsdaten



Der Auftraggeber informiert die Teilnehmenden darüber, dass sie sicherheitsrelevante Allergien, Unverträglichkeiten, Erkrankungen oder Einschränkungen vertraulich direkt an den Anbieter übermitteln können.



Der Auftraggeber darf Gesundheitsdaten von Beschäftigten oder anderen Teilnehmenden nur dann an den Anbieter weitergeben, wenn hierfür eine ausreichende Rechtsgrundlage besteht oder die betroffene Person wirksam eingewilligt hat.



Der Anbieter verarbeitet freiwillig mitgeteilte Gesundheitsdaten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen und holt, soweit erforderlich, eine gesonderte ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person ein.



9.5 Verpflegung



Bei einzelnen Veranstaltungen können Mahlzeiten gemeinschaftlich zubereitet und Lebensmittel, Wildpflanzen oder andere geeignete Naturprodukte verwendet werden.



Hygiene- und Sicherheitsanweisungen der Kursleitung sind zu beachten. Lebensmittel oder Naturprodukte dürfen nur nach Freigabe durch die Kursleitung verwendet oder verzehrt werden.



Eine allergenfreie Verpflegung und der vollständige Ausschluss von Kreuzkontaminationen können nicht gewährleistet werden.



9.6 Rauschmittel, Tiere und gefährliche Gegenstände



Die Teilnahme unter alkohol-, drogen- oder medikamentenbedingt erheblich eingeschränkter Wahrnehmungs-, Reaktions- oder Urteilsfähigkeit ist untersagt.



Der Konsum und das Mitführen von Alkohol, Cannabis, illegalen Drogen und sonstigen berauschenden Mitteln sind während der Veranstaltung einschließlich Pausen und Camp-Zeiten untersagt. Medizinisch erforderliche Arzneimittel bleiben hiervon unberührt, sofern ihre Einnahme eine sichere Teilnahme nicht ausschließt.



Die Mitnahme von Tieren ist nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters zulässig. Gesetzliche Rechte in Bezug auf erforderliche Assistenzhunde bleiben unberührt.



Das Mitführen verbotener Waffen oder Gegenstände ist untersagt. Potenziell gefährliche Werkzeuge oder Gegenstände dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mitgebracht und nur entsprechend der erteilten Einweisung verwendet werden.



Mitgebrachte Ausrüstung muss geeignet, funktionsfähig und sicher sein. Vom Anbieter bereitgestellte Werkzeuge und Gegenstände dürfen nur bestimmungsgemäß und entsprechend der Einweisung verwendet werden.



9.7 Pünktlichkeit und Anweisungen



Die Teilnehmenden müssen vereinbarte Treffpunkte und Anfangszeiten einhalten. Beginnt die Gruppe gemeinsam an einem anderen Ort oder ist eine spätere Teilnahme aus organisatorischen oder sicherheitsbezogenen Gründen nicht möglich, kann eine verspätete Person vom jeweiligen Veranstaltungsteil ausgeschlossen werden.



Den sicherheits-, organisations- und veranstaltungsbezogenen Anweisungen des Anbieters, der Kursleitung und eingesetzter Hilfspersonen ist Folge zu leisten.



9.8 Ausschluss von Teilnehmenden



Bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung, erheblichen Störungen, schwerwiegenden Pflichtverletzungen oder wiederholter Missachtung von Sicherheitsanweisungen darf der Anbieter eine Person vorübergehend oder dauerhaft von der Teilnahme ausschließen.



Soweit es die Umstände zulassen, wird vor einem Ausschluss eine Ermahnung ausgesprochen. Bei akuten Gefahren oder schwerwiegenden Verstößen ist eine vorherige Ermahnung nicht erforderlich.



Beruht der Ausschluss auf Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers oder der teilnehmenden Person, bleibt die vereinbarte Vergütung grundsätzlich geschuldet. Ersparte Aufwendungen werden berücksichtigt.



Die eigenen gesetzlichen Organisations-, Sicherheits-, Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten des Anbieters bleiben unberührt.



10. Kinder und Jugendliche bei B2B-Aufträgen



Soweit die ausdrücklich vereinbarte Leistung die Anwesenheit oder aktive Teilnahme von Kindern oder Jugendlichen vorsieht, insbesondere bei Modellangeboten, Fachberatungen in der Praxis oder ausdrücklich für Minderjährige vereinbarten Veranstaltungen, verbleiben die individuelle Aufsicht und Betreuung beim Auftraggeber und dessen Fach- oder Aufsichtspersonal.



Der Auftraggeber muss einen für das Alter, die Gruppengröße, den Entwicklungsstand und die konkreten Anforderungen angemessenen Betreuungsschlüssel sicherstellen.



Der Anbieter übernimmt keine alleinige Aufsicht über minderjährige Personen, sofern dies nicht ausdrücklich in einem gesonderten Vertrag vereinbart wurde.



Ist keine ausreichende Aufsicht oder Betreuung vorhanden, darf der Anbieter den betreffenden Veranstaltungsteil aussetzen, anpassen oder abbrechen, wenn eine sichere Durchführung andernfalls nicht gewährleistet ist.



Beruht die unzureichende Betreuung auf Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers, bleibt die vereinbarte Vergütung grundsätzlich geschuldet. Ersparte Aufwendungen werden berücksichtigt.



Die eigenen gesetzlichen Organisations-, Sicherheits-, Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten des Anbieters bleiben unberührt.



11. Stornierung offener Veranstaltungen



Bucht der Auftraggeber Plätze in einer offenen, nicht exklusiv für ihn durchgeführten Veranstaltung, kann er vor Veranstaltungsbeginn in Textform vom Vertrag zurücktreten.



In diesem Fall kann der Anbieter folgende pauschalierte Stornokosten verlangen:



  • bei Zugang der Stornierung mindestens 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 10 € Bearbeitungspauschale,

  • bei Zugang 27 bis 15 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Teilnahmegebühr,

  • bei Zugang 14 bis 8 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 75% der Teilnahmegebühr,

  • bei Zugang weniger als 8 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100% der Teilnahmegebühr.



Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung beim Anbieter.



Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Vergabe des Platzes werden berücksichtigt.



Das Recht zur kostenfreien Benennung einer geeigneten Ersatzperson nach Punkt 8.2 bleibt unberührt.



12. Stornierung auftraggeberspezifischer Veranstaltungen



12.1 Stornostaffel



Storniert der Auftraggeber eine auftraggeberspezifische Veranstaltung, kann der Anbieter folgende pauschalierte Stornokosten verlangen:



  • bei Zugang der Stornierung mindestens 56 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: keine Stornopauschale,

  • bei Zugang weniger als 56, aber mindestens 28 Kalendertage vor dem Termin: 50% des vereinbarten Durchführungshonorars,

  • bei Zugang weniger als 28, aber mindestens 14 Kalendertage vor dem Termin: 75% des vereinbarten Durchführungshonorars,

  • bei Zugang weniger als 14 Kalendertage vor dem Termin, am Veranstaltungstag oder bei Nichtdurchführung aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers: 100% des vereinbarten Durchführungshonorars.



Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und eine tatsächliche anderweitige Verwendung der reservierten Kapazitäten werden berücksichtigt. 



12.2 Gesonderte Leistungen und Fremdkosten



Gesondert vereinbarte und bereits erbrachte Konzeptions-, Vorbereitungs- oder Zusatzleistungen sowie nicht mehr stornierbare Fremdkosten werden zusätzlich abgerechnet, soweit sie nicht bereits in dem Honorar enthalten sind, auf dessen Grundlage die Stornopauschale berechnet wird.



Eine Kostenposition darf nicht doppelt berechnet werden.



12.3 Weniger Teilnehmende und Verkürzung



Nehmen weniger Personen als vereinbart teil oder erscheinen keine Teilnehmenden, obwohl der Anbieter zur vertragsgemäßen Durchführung bereit ist, bleibt das vereinbarte Honorar geschuldet.



Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber am Veranstaltungstag eine Verkürzung der vereinbarten Leistung verlangt. Tatsächlich ersparte Aufwendungen werden berücksichtigt.



13. Verschiebung auftraggeberspezifischer Veranstaltungen



13.1 Kostenfreie Verschiebung



Der Auftraggeber kann einmalig eine kostenfreie Verschiebung verlangen, wenn sein Verschiebungswunsch dem Anbieter mindestens 28 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin in Textform zugeht.



Voraussetzungen sind:



  • ein Ersatztermin innerhalb von sechs Monaten nach dem ursprünglich vereinbarten Termin,

  • die beiderseitige Verfügbarkeit,

  • ein gleicher oder vergleichbarer Leistungsumfang,

  • sowie die Fortgeltung der im Übrigen vereinbarten Konditionen.



Bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Fremdkosten bleiben zahlbar.



Wird der Vertrag weniger als 28 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin geschlossen, besteht kein allgemeiner Anspruch auf eine kostenfreie Verschiebung. Eine individuelle Vereinbarung bleibt möglich.



13.2 Spätere Verschiebung



Eine Verschiebung, die dem Anbieter weniger als 28 Kalendertage vor dem Termin mitgeteilt wird, wird grundsätzlich wie eine Stornierung nach Punkt 12 behandelt.



Findet innerhalb von sechs Monaten ein Ersatztermin statt, kann eine aufgrund der verspäteten Verschiebung berechnete Stornopauschale nach Vereinbarung ganz oder teilweise auf das Honorar für den Ersatztermin angerechnet werden.



13.3 Spätere Stornierung des Ersatztermins



Wird eine kostenfrei verschobene Veranstaltung später storniert, ist mindestens die Stornopauschale geschuldet, die bei einer Stornierung im Zeitpunkt des Verschiebungsverlangens bezogen auf den ursprünglichen Termin angefallen wäre.



Ergibt sich nach dem zeitlichen Abstand zwischen dem Zugang der späteren Stornierung und dem Ersatztermin eine höhere Stornopauschale, gilt die höhere Pauschale.



Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und eine tatsächliche anderweitige Verwendung der reservierten Kapazitäten werden berücksichtigt.



14. Absage und Verschiebung kurzer Beratungstermine



14.1 Anwendungsbereich



Dieser Punkt gilt für einzelne kurze Beratungs-, Fachberatungs-, Supervisions- oder Onlineberatungstermine.



Für Termine, für die mindestens ein halber Einsatztag ausschließlich reserviert wurde oder die im Angebot als auftraggeberspezifischer Halb- oder Ganztag bezeichnet sind, gelten stattdessen die Punkte 12 und 13.



14.2 Absage



Ein kurzer Beratungstermin kann bei Zugang der Absage mindestens 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei abgesagt werden.



Bei einer späteren Absage kann der Anbieter folgende pauschalierte Ausfallkosten verlangen:



  • bei Zugang weniger als 14 Kalendertage, aber mindestens 48 Stunden vor dem Termin: 50% des vereinbarten Honorars,

  • bei Zugang weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 100% des vereinbarten Honorars.



Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Belegung des Termins werden berücksichtigt.



14.3 Verschiebung



Ein kurzer Beratungstermin kann einmalig kostenfrei verschoben werden, wenn der Verschiebungswunsch dem Anbieter mindestens sieben Kalendertage vor dem Termin in Textform zugeht.



Der Ersatztermin muss innerhalb von sechs Monaten stattfinden und hängt von der beiderseitigen Verfügbarkeit ab.



Bei einer späteren Verschiebung gelten die Ausfallregelungen aus Punkt 14.2. Eine vollständige oder teilweise Anrechnung auf den Ersatztermin kann individuell vereinbart werden.



14.4 Spätere Absage des Ersatztermins



Wird ein kostenfrei verschobener Beratungstermin später abgesagt, ist mindestens die Ausfallpauschale geschuldet, die im Zeitpunkt des Verschiebungsverlangens bezogen auf den ursprünglichen Termin angefallen wäre.



Ergibt sich nach dem zeitlichen Abstand zwischen dem Zugang der späteren Absage und dem Ersatztermin eine höhere Ausfallpauschale, gilt die höhere Pauschale.



Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Belegung des Termins werden berücksichtigt. 



15. Beratungspakete und längerfristige Begleitungen



Bei Beratungspaketen oder längerfristigen Begleitungen gelten für einzelne bereits fest vereinbarte Termine die jeweils einschlägigen Absage- und Verschiebungsregelungen:



  • Punkt 14 für kurze Beratungstermine,

  • Punkte 12 und 13 für exklusiv reservierte Halb- oder Ganztage.



Unbefristete Vertragsverhältnisse können, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform ordentlich gekündigt werden.



Befristete Verträge enden mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.



Bereits erbrachte Leistungen und entstandene, nicht mehr vermeidbare Kosten werden abgerechnet. Bereits fest vereinbarte Termine bleiben den einschlägigen Stornierungsregelungen unterworfen.



Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.



16. Absage, Ausfall und Änderungen durch den Anbieter



16.1 Ausfall der vorgesehenen Kursleitung



Kann die vorgesehene Kursleitung die Leistung insbesondere wegen Krankheit nicht erbringen, darf der Anbieter nach eigener Wahl:



  • eine entsprechend qualifizierte Ersatzperson einsetzen,

  • einen Ersatztermin anbieten,

  • oder den betroffenen Auftrag ganz oder teilweise absagen.



Der Auftraggeber kann eine geeignete Ersatzkursleitung nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen ablehnen.



16.2 Ersatztermin und Erstattung



Wird ein Ersatztermin vereinbart, bleibt der Vertrag für diesen Termin bestehen.



Kann keine zumutbare Ersatzlösung gefunden werden und wird die Leistung ersatzlos abgesagt, entfällt der Vergütungsanspruch für die nicht erbrachten Teile. Bereits gezahlte Beträge werden insoweit erstattet.



Bereits ordnungsgemäß erbrachte Teilleistungen bleiben vergütungspflichtig.



Weitergehende Ansprüche richten sich nach den Haftungsregelungen in Punkt 22.



16.3 Unwesentliche Leistungsänderungen



Der Anbieter darf geringfügige und für den Auftraggeber zumutbare Änderungen an Inhalt, Ablauf, Methoden oder Veranstaltungsort vornehmen, wenn dadurch der Gesamtcharakter, der vereinbarte Zweck und der wesentliche Nutzen der Leistung nicht beeinträchtigt werden.



Wesentliche Änderungen bedürfen der Abstimmung mit dem Auftraggeber, soweit sie nicht aufgrund einer konkreten Gefahrenlage zwingend erforderlich sind.



17. Wetterabhängige Veranstaltungen und Gefahrenlagen



17.1 Normale Witterungsbedingungen



Normale, für Outdoorveranstaltungen typische Witterungsbedingungen wie Regen, Kälte oder Schnee führen grundsätzlich nicht zu einer Absage oder kostenfreien Verschiebung.



Die Teilnehmenden müssen geeignete Kleidung und die in der Leistungsbeschreibung genannte Ausrüstung mitbringen.



17.2 Konkrete Gefahrenlagen



Droht aufgrund konkreter Umstände eine erhebliche Gefahr für Leben oder Gesundheit, insbesondere bei amtlichen Unwetterwarnungen, Sturm-, Gewitter-, Blitzschlag-, Waldbrand- oder Hochwassergefahr oder bei behördlichen Sperrungen, darf der Anbieter:



  • Inhalt und Ablauf anpassen,

  • den Veranstaltungsort ändern,

  • einen vereinbarten Ausweichraum nutzen,

  • die Veranstaltung verschieben,

  • oder sie erforderlichenfalls absagen beziehungsweise abbrechen.



Dabei sind die Interessen beider Vertragsparteien angemessen zu berücksichtigen.



Vorrangig wird ein Ersatztermin innerhalb von sechs Monaten vereinbart. Das vereinbarte Durchführungshonorar wird auf den Ersatztermin übertragen.



Bereits erbrachte, gesondert vereinbarte Leistungen und nicht mehr stornierbare Fremdkosten bleiben zahlbar. Unvermeidbare zusätzliche Fremdkosten für den Ersatztermin werden nur nach vorheriger Abstimmung berechnet.



Findet endgültig kein Ersatztermin statt, entfällt die Vergütung für nicht erbrachte Leistungsteile. Bereits erbrachte Leistungen und nicht mehr stornierbare Fremdkosten werden abgerechnet.



17.3 Witterungsbedingt fehlende sinnvolle Durchführbarkeit



Ist eine Outdoorveranstaltung aufgrund der Witterung zwar nicht gefährlich, kann ihr vereinbarter pädagogischer, fachlicher oder praktischer Zweck jedoch voraussichtlich nicht sinnvoll erreicht werden, können die Vertragsparteien eine Verschiebung auf einen Ersatztermin vereinbaren.



Ist die besondere Wetterabhängigkeit des Formats im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung ausgewiesen, darf der Anbieter nach sachgerechter Abwägung eine Verschiebung auf einen Ersatztermin vornehmen.



Das vereinbarte Durchführungshonorar wird auf den Ersatztermin übertragen. Bereits erbrachte, gesondert vereinbarte Leistungen und nicht mehr stornierbare Fremdkosten bleiben zahlbar.



Wünscht allein der Auftraggeber eine wetterbedingte Verschiebung, obwohl die Veranstaltung nach fachlicher Beurteilung des Anbieters sinnvoll und vertragsgemäß durchgeführt werden kann, gelten die allgemeinen Verschiebungs- und Stornierungsregelungen.



17.4 Abbruch



Muss eine bereits begonnene Veranstaltung aus Sicherheitsgründen abgebrochen werden, werden die bis zum Abbruch erbrachten Leistungen sowie nicht mehr stornierbare Fremdkosten abgerechnet.



Für den nicht erbrachten Teil wird vorrangig ein Ersatztermin vereinbart. Ist dies nicht möglich oder unzumutbar, entfällt die Vergütung für den endgültig nicht erbrachten Teil.



18. Urheber- und Nutzungsrechte



18.1 Schutz der Inhalte und Unterlagen



Präsentationen, Skripte, Handouts, Arbeitsblätter, Ablaufpläne, Übungen, Methoden, Bildmaterial, Konzepte und sonstige Unterlagen des Anbieters sind urheberrechtlich oder auf andere Weise rechtlich geschützt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.



Die Zahlung der Vergütung führt nicht zu einer Übertragung ausschließlicher Rechte.



18.2 Erlaubte Nutzung



Soweit nichts anderes vereinbart ist, dürfen die für eine Veranstaltung bereitgestellten Unterlagen ausschließlich von den angemeldeten Teilnehmenden für deren eigene interne Lern- und Arbeitszwecke verwendet werden.



Ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters sind insbesondere nicht gestattet:



  • die Weitergabe an nicht teilnehmende Beschäftigte,

  • die Weitergabe an andere Standorte oder Einrichtungen eines Trägers,

  • die Vervielfältigung zur allgemeinen internen Verteilung,

  • die Verwendung in eigenen Schulungen oder Fortbildungen,

  • die Bearbeitung oder Umgestaltung,

  • die Veröffentlichung oder öffentliche Zugänglichmachung,

  • die Weitergabe an Dritte,

  • die kommerzielle Nutzung oder Verwertung.



Erweiterte interne Nutzungsrechte können insbesondere für benannte Teams, Standorte, Einrichtungen oder einen gesamten Träger gesondert vereinbart und vergütet werden.



18.3 Vorhandene Methoden und Know-how



Allgemeine Methoden, Vorlagen, Materialien, Arbeitsweisen, Erfahrungen und sonstiges bereits vorhandenes Know-how des Anbieters verbleiben beim Anbieter.



Ein ausschließliches Nutzungsrecht des Auftraggebers entsteht nur aufgrund einer ausdrücklichen gesonderten Vereinbarung.



19. Aufzeichnungen



Foto-, Video- und Tonaufnahmen, Bildschirmaufzeichnungen, Screenshots sowie die Aufzeichnung von Onlineveranstaltungen durch den Auftraggeber oder Teilnehmende sind grundsätzlich nicht gestattet.



Das Fotografieren oder Kopieren von Unterlagen ist nur nach vorheriger Zustimmung des Anbieters zulässig.



Ausnahmen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. Die Zustimmung kann auf bestimmte Zwecke, Personenkreise, Medien und Nutzungszeiträume beschränkt sowie von einem zusätzlichen Honorar abhängig gemacht werden.



Rechte und erforderliche Einwilligungen anderer erkennbarer oder hörbarer Personen bleiben unberührt.



20. Vertraulichkeit und Datenschutz



20.1 Vertraulichkeit



Die Vertragsparteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Vertragspartei, die ihnen im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, vertraulich und verwenden sie nur für die vereinbarten Zwecke.



Als vertraulich gelten insbesondere:



  • interne Betriebs- und Organisationsinformationen,

  • Geschäftsgeheimnisse,

  • nicht öffentliche pädagogische oder fachliche Konzepte,

  • Informationen über Beschäftigte, Teams, Kinder, Familien oder sonstige betreute Personen,

  • als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche Unterlagen und Mitteilungen.



Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die:



  • bereits öffentlich bekannt sind oder ohne Vertragsverstoß öffentlich bekannt werden,

  • der empfangenden Vertragspartei bereits rechtmäßig bekannt waren,

  • rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden,

  • unabhängig entwickelt wurden,

  • oder aufgrund gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher Vorgaben offengelegt werden müssen.



Zulässig bleibt außerdem eine erforderliche Weitergabe an zur Verschwiegenheit verpflichtete berufliche Berater sowie eine gesetzlich erlaubte oder gebotene Offenlegung zum Schutz gewichtiger Rechtsgüter.



20.2 Personenbezogene Daten



Beide Vertragsparteien sind für die Rechtmäßigkeit der von ihnen jeweils vorgenommenen Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich.



Soweit eine Vertragspartei personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung der anderen Vertragspartei verarbeitet, schließen die Vertragsparteien bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.



Nähere Informationen über die Datenverarbeitung des Anbieters ergeben sich aus dessen Datenschutzhinweisen.



21. Natur- und veranstaltungstypische Risiken



Outdoorveranstaltungen können insbesondere im Wald, in unwegsamem Gelände, am offenen Feuer und unter Verwendung geeigneter Werkzeuge stattfinden.



Zu den natur- und veranstaltungstypischen Risiken gehören insbesondere:



  • herabfallende Äste und umstürzende Bäume,

  • Wettereinflüsse, Hitze, Kälte, Sturm und Blitzschlag,

  • unwegsames oder rutschiges Gelände,

  • Gefahren an Gewässern,

  • allergische Reaktionen,

  • giftige Pflanzen oder Pilze,

  • Kontakte mit Wildtieren, Insekten oder Parasiten,

  • Risiken bei der Verwendung von Feuer und Werkzeugen.



Der Anbieter berücksichtigt diese Risiken im Rahmen seiner gesetzlichen Organisations-, Sicherheits-, Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten.



Der Auftraggeber und die Teilnehmenden müssen ihrerseits die vereinbarten Sicherheitsvorgaben beachten, geeignete Kleidung und Ausrüstung verwenden und erkennbare Gefahren oder sicherheitsrelevante Umstände unverzüglich mitteilen.



Bei Veranstaltungen mit Übernachtung erfolgt diese im eigenen Zelt oder unter freiem Himmel, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Die Teilnehmenden bringen die erforderliche persönliche Übernachtungsausrüstung selbst mit.



22. Haftung



22.1 Gesetzliche Haftung in zwingenden Fällen



Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.



Gleiches gilt für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.



Diese Regelung begründet keine verschuldensunabhängige Haftung und keine Garantie, soweit eine solche nicht ausdrücklich übernommen wurde.



22.2 Wesentliche Vertragspflichten



Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.



Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.



22.3 Sonstige leicht fahrlässige Pflichtverletzungen



Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.



Soweit rechtlich zulässig, haftet der Anbieter insbesondere nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, sofern diese nicht als vorhersehbarer, vertragstypischer Schaden aus der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ersatzfähig sind.



22.4 Mitverschulden



Ein Mitverschulden des Auftraggebers oder der teilnehmenden Personen, insbesondere aufgrund:



  • unvollständiger oder unrichtiger Informationen,

  • fehlender Mitwirkung,

  • Missachtung von Sicherheitsanweisungen,

  • ungeeigneter eigener Ausrüstung,

  • unzureichender Aufsicht,

  • oder der Verwendung der Leistung außerhalb des vereinbarten Zwecks,



wird nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.



23. Referenznennung und Kennzeichen



Die öffentliche oder werbliche Nennung einer Vertragspartei als Referenz sowie die Verwendung ihrer Namen, geschäftlichen Bezeichnungen, Kennzeichen oder Logos durch die jeweils andere Vertragspartei bedürfen der vorherigen Zustimmung in Textform.



Zulässig bleibt die sachlich erforderliche Benennung des Anbieters gegenüber den für die gebuchte Veranstaltung vorgesehenen Teilnehmenden sowie in internen organisatorischen Unterlagen des Auftraggebers.



Eine Zustimmung zur Referenz- oder Logonutzung kann auf bestimmte Medien, Zwecke und Zeiträume beschränkt und jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.



24. Schlussbestimmungen



24.1 Anwendbares Recht



Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.



24.2 Gerichtsstand



Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist München ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.



Der Anbieter ist in diesen Fällen auch berechtigt, den Auftraggeber an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.



Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.



24.3 Vertragssprache



Die Vertragssprache ist Deutsch.