Veranstalter:in Zahlungs- und Stornierungsbedingungen Wildnisschule Wildniswissen (Wildnisschule Wildniswissen GbR)

Stornierung durch den Teilnehmer
Der Rücktritt von einer Veranstaltung ist schriftlich zu erklären. Ein Rücktritt von einer Seminar-Veranstaltung ist gegen Bezahlung von 25 % der Seminargebühr ab drei Monate vor Seminarbeginn möglich und gegen Bezahlung von 75 % der Seminargebühr ab sechs Wochen vor Beginn der Seminar-Veranstaltung. Ein Rücktritt von unseren Lehrgängen ist gegen Einbehaltung der geleisteten Anzahlung ab drei Monate vor Lehrgangsbeginn möglich und gegen Bezahlung von 75 % der Lehrgangsgebühr ab sechs Wochen vor Beginn des ersten Moduls des Lehrgangs. Bei einem Rücktritt innerhalb von drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist in beiden Fällen die volle Teilnahmegebühr fällig. Für unsere Lehrgänge „Dreijährige Wildnispädagogik“, „Vierjährige Wildnispädagogik“ und „The Way of the Scout“ sowie die Veranstaltungen, die speziell für Jugendliche, Kinder und Familien ausgelegt sind, gelten gesonderte Rücktrittsbedingungen, die auf dem entsprechenden Anmeldeformular zu finden sind. Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt diese Regelung erst nach Ende der gesetzlichen Widerrufsfrist. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Teilnehmer vorbehalten.

Zahlung des Seminarpreises
Nach Eingang der Anmeldung erhalten die Teilnehmer eine Rechnung. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der gesamten Veranstaltungskosten sobald die Rechnung verschickt wurde. Falls bei der Anmeldung anders angegeben, gelten die dort beschriebenen Zahlungsmodalitäten. Teilnehmer von nicht vollständig bezahlten Rechnungen werden zur Veranstaltung nicht zugelassen.

Absage durch den Veranstalter
Für jede Veranstaltung wird durch den Veranstalter eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt. Eine Absage der Veranstaltung wegen Unterschreitens dieser Mindestteilnehmerzahl erfolgt spätestens zwei Wochen vor deren Beginn. Dem Teilnehmer wird daraufhin der Seminarpreis erstattet. Dies gilt auch infolge höherer Gewalt bzw. einer Erkrankung des Referenten. Außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit kommt der Veranstalter für vergebliche Aufwendungen oder ähnliche Nachteile infolge einer Absage nicht auf.



Ausschluss des Teilnehmers
Der Teilnehmer kann bei einer schwerwiegenden Störung der Veranstaltung nach vorheriger Abmahnung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Davon unberührt bleibt der Anspruch des Veranstalters auf Zahlung des Seminarpreises, wobei dem Teilnehmer der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt.



Weiter Informationen findest du in den AGB.