Veranstalter:in Widerrufsbelehrung Maura Beusch - Wildnisblick

Widerrufsrecht für Verbraucher



Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Daher ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.



Vertragliches Rücktrittsrecht (Stornierungen)



5.1 Unabhängig von einem ggf. bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht räumt der Veranstalter dem Teilnehmer das Recht ein, seine Anmeldung für eine Veranstaltung des Veranstalters nach folgender Maßgabe kostenfrei zu stornieren (vertragliches Rücktrittsrecht):



Der Teilnehmer kann seine Anmeldung bis zu Veranstaltungen mit Teilnahmegebühr bis 100 Euro pro Person: • bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung kostenfreie Stornierung • bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung beträgt die Stornierungsgebühr 50% der Teilnahmegebühr • ab 14 Tagen vor Beginn der Veranstaltung beträgt die Stornierungsgebühr 100% der Teilnahmegebühr. Veranstaltungen mit Teilnahmegebühr ab 250 Euro pro Person: • bis 90 Tage vor Beginn der Veranstaltung beträgt die Stornierungsgebühr 25 € • bis 60 Tage vor Beginn der Veranstaltung beträgt die Stornierungsgebühr 30% der Teilnahmegebühr • bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung beträgt die Stornierungsgebühr 50% der Teilnahmegebühr • ab 30 Tagen vor Beginn der Veranstaltung beträgt die Stornierungsgebühr 100% der Teilnahmegebühr Tage vor Beginn der gebuchten Veranstaltung ohne Angabe von Gründen durch eine gegenüber dem Veranstalter in Textform (z. B. E-Mail) abzugebende Erklärung stornieren. Für die Einhaltung der Stornierungsfrist ist der Zugang der Erklärung beim Veranstalter maßgeblich. Storniert der Teilnehmer seine Anmeldung fristgerecht, so wird der Veranstalter ihm ein ggf. bereits gezahltes Teilnahmeentgelt innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang seiner Erklärung vollständig zurückerstatten. Hierfür kann der Veranstalter das gleiche Zahlungsmittel verwenden, welches der Teilnehmer für seine Zahlung an den Veranstalter verwendet hat.



5.2 Ein ggf. bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht des Teilnehmers wird durch das vorstehend geregelte Rücktrittsrecht nicht eingeschränkt.