Veranstalter:in Allgemeine Geschäftsbedingungen Stay Wild Natur verbindet (Ziegler & De Rijke GbR)

Allgemeine Geschäftsbedingungen



Präambel



Seit über zehn Jahren gestalten wir natur- und wildnispädagogische Bildungsangebote und durften dabei bereits mehrere Tausend Kinder und Familien begleiten. Diese Bedingungen schaffen einen verlässlichen und transparenten Rahmen für dauerhaft stabile und qualitativ hochwertige Veranstaltungen. Gleichzeitig möchten wir unsere Verwaltung so klar und effizient wie möglich halten, damit möglichst wenig der Beiträge in organisatorischen Abläufen gebunden wird. So können unsere Zeit und unsere Mittel dort eingesetzt werden, wo sie den größten Wert schaffen: bei den Kindern und in der Natur.



Die Anmeldung zu unseren natur- und wildnispädagogischen Bildungsangeboten erfolgt über das Online-Anmeldeformular und ist mit dem Absenden verbindlich. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Anmelde- und Zahlungsbestätigung per E-Mail.



Kurz vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin erhalten die Teilnehmenden beziehungsweise ihre Erziehungsberechtigten eine Erinnerung und gegebenenfalls weitere organisatorische Informationen per E-Mail.



1. Waldläufer-Gruppen



Die Waldläufer-Gruppen sind ein fortlaufendes Bildungsangebot mit monatlicher Beitragszahlung.



a) Vertragsbeginn, Platzreservierung und Schnuppertermin



Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Absenden der Anmeldung. Mit Beginn der Mitgliedschaft wird für das angemeldete Kind ein Platz in der gewählten Waldläufer-Gruppe reserviert und bei der weiteren Gruppen- und Personalplanung berücksichtigt.



Der erste Monatsbeitrag wird in der Regel innerhalb weniger Tage nach der Anmeldung eingezogen. Die weiteren Beiträge werden anschließend monatlich fällig. Die Beitragszahlung beginnt unabhängig davon, an welchem Tag des Monats die Anmeldung erfolgt und wann der nächste Veranstaltungstermin stattfindet.



Der erste tatsächlich wahrgenommene Waldläufer-Termin gilt als bezahlter Schnuppertermin. Soll die Mitgliedschaft danach nicht fortgesetzt werden, muss uns dies vor dem zweiten wahrgenommenen Veranstaltungstermin in Textform, beispielsweise per E-Mail an [email protected], mitgeteilt werden. In diesem Fall verzichten wir auf die reguläre Kündigungsfrist.



Bereits bis zum Eingang der Mitteilung fällig gewordene oder gezahlte Monatsbeiträge werden nicht erstattet. Dies gilt auch, wenn zwischen der Anmeldung und dem ersten wahrgenommenen Termin ein veranstaltungsfreier Monat liegt. Die Beiträge dienen in diesem Zeitraum insbesondere der verbindlichen Platzreservierung und der ganzjährigen Planung des Gruppenangebots.



Soll das Kind nach dem Schnuppertermin weiter teilnehmen, ist nichts weiter zu tun. Die Mitgliedschaft läuft regulär weiter.



b) Kündigung



Ab dem zweiten wahrgenommenen Veranstaltungstermin gilt eine Kündigungsfrist von drei Monatsbeiträgen. Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Eingang der Kündigung. Während dieses Zeitraums besteht die Mitgliedschaft fort, die Beiträge werden weiterhin eingezogen und das Angebot kann weiterhin genutzt werden.



c) Beiträge und Zahlungsabwicklung



Die Beiträge werden automatisch monatlich per SEPA-Lastschrift eingezogen, erstmalig 1–5 Werktage nach der Buchung. Die zahlungspflichtige Person hat dafür Sorge zu tragen, dass die hinterlegte Bankverbindung aktuell und das Konto ausreichend gedeckt ist.



Wird eine Lastschrift von der Bank abgelehnt oder zurückgegeben, stellen wir der zahlungspflichtigen Person die hierdurch tatsächlich entstandenen Rücklastschriftkosten (in der Regel zwischen 3,50 € und 18,00 € zzgl. USt. pro Rücklastschrift) sowie die noch offenen Beiträge in Rechnung.



Wir behalten uns vor, weitere nachweislich entstandene Kosten geltend zu machen, soweit die zahlungspflichtige Person die fehlgeschlagene Zahlung zu vertreten hat.



d) Beitragsstruktur & Termine



Im Rahmen der Waldläufer-Gruppen finden grundsätzlich elf Veranstaltungstermine pro Jahr statt. Die Gesamtkosten dieses fortlaufenden Bildungsangebots werden aus organisatorischen Gründen gleichmäßig auf zwölf monatliche Beiträge verteilt.



Der monatliche Beitrag ist daher nicht als Bezahlung für einen einzelnen Termin oder einen bestimmten Kalendermonat zu verstehen, sondern als Teilzahlung des ganzjährig kalkulierten Gesamtbeitrags, sowie der Platzreservierung in der Gruppe. Der Beitrag wird deshalb auch in dem Monat erhoben, in dem kein regulärer Veranstaltungstermin stattfindet, wie es planmäßig im August der Fall ist. 
Gleichzeitig wird der Beitrag nicht in einem Monat doppelt abgebucht, auch wenn dort zwei Veranstaltungstermine liegen.



e) Fehlzeiten und Nachholtermine



Eine anteilige Erstattung für Termine, an denen ein Kind nicht teilnimmt, ist nicht vorgesehen.



Versäumte oder ausgefallene Termine können jedoch während einer aktiven Mitgliedschaft auf Anfrage und nach vorheriger Rücksprache gegebenenfalls in einer umliegenden Waldläufer-Gruppe nachgeholt werden. Voraussetzung ist, dass dort ein geeigneter Termin und ein freier Platz zur Verfügung stehen.



Ein Anspruch auf einen Ersatz- oder Nachholtermin oder auf eine anteilige Erstattung resultiert daraus nicht.



f) Änderungen und vereinzelte Ausfälle



Die Veranstaltungen finden grundsätzlich auch bei unterschiedlichen Wetterbedingungen im Freien statt. Wettergerechte Kleidung und geeignete Ausrüstung werden daher vorausgesetzt.



In Einzelfällen kann es erforderlich sein, beispielsweise aus Gründen der Sicherheit einen Termin abzusagen oder zeitlich zu verkürzen. Dies gilt insbesondere bei Unwetter, Sturm, behördlichen Anordnungen, höherer Gewalt oder anderen Umständen, durch die eine sichere oder ordnungsgemäße Durchführung nicht möglich ist.



Bei einem vereinzelten Ausfall erfolgt keine anteilige Erstattung des Mitgliedsbeitrags, da dieser das ganzjährig organisierte Bildungsangebot finanziert.



g) Preisanpassung



Wir behalten uns vor, den monatlichen Mitgliedsbeitrag anzupassen, wenn sich die für die Durchführung und Organisation maßgeblichen Kosten erhöhen. Hierzu zählen insbesondere Personal- und Honorarkosten, Fahrtkosten, Versicherungen, Verwaltungs- und Betriebskosten sowie die Inflation.



Im Regelfall erfolgen keine jährlichen Preisanpassungen; sollten Anpassungen notwendig sein, liegen diese im Durchschnitt bei maximal 10 % pro Jahr und erfolgen nur, sofern sie sachlich gerechtfertigt sind. Ausgebliebene Anpassungen können in späteren Jahren nachgeholt werden. Darüber hinausgehende Anpassungen bleiben vorbehalten, wenn erhebliche Kostensteigerungen dies erforderlich machen.



Über Preisanpassungen informieren wir rechtzeitig in Textform.



2. Allgemeines



2.1 Gesundheitsangaben, Teilnahmevoraussetzungen und Abbruch der Teilnahme



Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, bei der Anmeldung alle für die sichere Teilnahme des Kindes wesentlichen Informationen vollständig und zutreffend anzugeben. Hierzu zählen insbesondere Allergien, Erkrankungen, Medikamentenbedarf, Unverträglichkeiten, körperliche Einschränkungen und sonstige relevante Besonderheiten.



Änderungen sind uns unverzüglich mitzuteilen. Bei der Anmeldung wird die angegebene Rufnummer ebenfalls als aktuelle Notfallrufnummer behandelt.



Die Teilnahme setzt voraus, dass das Kind den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung gesundheitlich gewachsen und mit wettergerechter Kleidung sowie geeigneter Ausrüstung ausgestattet ist.



Kann ein Kind aufgrund von Krankheit, Heimweh oder vergleichbaren Umständen nicht mehr uneingeschränkt teilnehmen, fehlen wesentliche Gesundheitsangaben oder wird den Sicherheitsanweisungen der Kursleitung erheblich zuwidergehandelt, können die Erziehungsberechtigten aufgefordert werden, das Kind abzuholen.



2.2 Aufsichtspflicht, Übergabe und Abholung



Die Aufsichtspflicht beginnt mit der persönlichen Übergabe des Kindes an die Kursleitung am vereinbarten Treffpunkt, jedoch erst mit dem gemeinsamen Beginn der Veranstaltung, in der Regel spätestens 15 Minuten nach der vereinbarten Treffzeit.



Die Aufsichtspflicht endet mit der persönlichen Abholung durch die Erziehungsberechtigten oder eine von ihnen benannte abholberechtigte Person.



Soll ein Kind den Heimweg allein antreten, bedarf dies einer ausdrücklichen Erklärung der Erziehungsberechtigten.



Erfolgt ausnahmsweise eine Begleitung durch eine andere aufsichtspflichtige Person, verbleibt die Aufsichtspflicht bei dieser.



2.3 Kleidung, Ausrüstung und mitgebrachte Gegenstände



Für die Teilnahme sind wettergerechte, robuste und verschmutzbare Kleidung sowie geeignetes Schuhwerk erforderlich.



Bei Veranstaltungen im Wald kann es zu Verschmutzungen oder Beschädigungen kommen.



Wir empfehlen, keine Wertsachen mitzubringen.



2.4 Haftung



Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.



Für sonstige Schäden haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.



Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nicht.



2.5 Foto- und Mediennutzung



Die Anfertigung und Veröffentlichung von Foto-, Video- oder Tonaufnahmen erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung der Erziehungsberechtigten.



Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.



Stornierungsbedingungen für Feriencamps



Bei diesen Veranstaltungen besteht kein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht, da es sich um Veranstaltungen mit festgelegtem Termin und Zeitraum handelt.



Ein Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn ist jederzeit in Textform, beispielsweise per E-Mail, möglich.



Bei einem Rücktritt ab dem Zeitpunkt der Buchung berechnen wir 20 % der Kursgebühr als Stornierungsgebühr. Ab drei Monaten vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Stornierungsgebühr 50 % der Kursgebühr. Ab zwei Monaten vor Veranstaltungsbeginn ist keine Rückerstattung mehr möglich.