Widerrufs- und Stornobedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Widerrufs- und Stornobedingungen gelten für alle Buchungen von Veranstaltungen, Camps, Kursen und Angeboten des Vereins Lebensoart über unsere Buchungsplattform.
2. Kein Widerrufsrecht bei Freizeitdienstleistungen
Gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn
Dienstleistungen aus dem Bereich Freizeitgestaltung (z. B. Camps, Kurse, Veranstaltungen)
zu einem bestimmten Termin oder Zeitraum erbracht werden.
3. Freiwillige Stornoregelung von Lebensoart
Unabhängig vom gesetzlichen Widerruf räumt Lebensoart folgende kulante Stornomöglichkeiten ein:
- bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn:
Kostenfreie Stornierung möglich (100 % Rückerstattung, 35€ Bearbeitungsgebühr werden fällig) - 29 bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn:
50 % der Teilnahmegebühr werden einbehalten - ab 13 Tage vor Veranstaltungsbeginn:
Keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr
4. Ersatzteilnehmer:innen
Die Nennung einer geeigneten Ersatzperson ist jederzeit bis Veranstaltungsbeginn möglich, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. In diesem Fall entstehen keine Stornokosten.
5. Abbruch oder Nichtteilnahme
Bei vorzeitigem Abbruch der Teilnahme oder Nichterscheinen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, auch nicht anteilig.
6. Absage durch Lebensoart
Muss eine Veranstaltung aus organisatorischen, wetterbedingten oder krankheitsbedingten Gründen abgesagt werden, wird die bereits bezahlte Teilnahmegebühr vollständig rückerstattet.
Weitere Ansprüche (z. B. Reisekosten, Verdienstausfall) bestehen nicht.
7. Besonderheiten bei geförderten oder sozial gestützten Plätzen
Bei ermäßigten, geförderten oder sozial unterstützten Teilnahmeplätzen gelten dieselben Stornobedingungen. Bereits gewährte Förderungen können nicht ausbezahlt werden.
8. Form der Stornierung
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen (E-Mail ausreichend) an:
[email protected]
Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zeitpunkt des Einlangens der Stornierung.
9. Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Innsbruck.