Teilnahmevereinbarung
Gültig für Veranstaltungen, Lehrgänge, Kurse und Ausbildungen von
Jacob Vogt – Natur- und Wildnispädagoge
Buchach 8
5113 St. Georgen, Österreich
Anmeldung
Die Anmeldung für meine Kurse erfolgt entweder über ein Online-Formular, telefonisch oder schriftlich per E-Mail. Gerne sende ich dir ein entsprechendes Anmeldeformular zu.
Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden (meist Teilnehmer oder Erziehungsberechtigte) aus, sobald er das Anmeldeformular absendet oder das Feld „Jetzt anmelden“ klickt. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst mit der Ausstellung einer Rechnung durch mich, Jacob Vogt, zustande.
Ich behalte mir das Recht vor, nicht fristgerecht bezahlte Buchungen zu stornieren, um den Platz an andere Interessierte weiterzugeben.
Alle Teilnehmer sind verpflichtet, zum Veranstaltungsbeginn den Teilnahmebogen vollständig auszufüllen. Ich behalte mir das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Veranstaltungskosten
Die Veranstaltungsgebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu überweisen.
Zahlung an:
Kontoinhaber: Jacob Vogt
IBAN: [bitte hier deine IBAN einfügen]
BIC: [bitte hier deinen BIC einfügen]
Verwendungszweck: Rechnungsnummer
Rücktrittsrecht / Widerruf
Du hast das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten (§ 11 Abs 1 FAGG). Zur Ausübung deines Widerrufsrechts genügt eine schriftliche Mitteilung per Post oder E-Mail.
Bei einem rechtzeitigen Widerruf erstatte ich alle bereits geleisteten Zahlungen innerhalb von 14 Tagen zurück. Wurde mit deiner Zustimmung die Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen, so wird ein angemessener Kostenanteil einbehalten.
Haftung, Sicherheit und Teilnahmebedingungen
Allgemeine Hinweise zur Teilnahme
Die Veranstaltungen finden überwiegend im Freien und in der Natur statt. Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Den Teilnehmer*innen ist bewusst, dass Veranstaltungen in der Natur naturgemäß mit besonderen Risiken verbunden sind, für die die Veranstaltungsleitung keine Haftung übernimmt. Dazu zählen insbesondere:
- das Schwimmen durch Flüsse mit natürlichem Strömungs- und Gefahrenpotenzial,
- der Umgang mit offenem Feuer (z. B. Feuerstellen, Kochstellen),
- Zeckenstiche und daraus resultierende Infektionen (z. B. FSME, Borreliose),
- Übernachtungen in einfachen Laubhütten ohne klassische Wetterschutzsysteme,
- das Bewegen in unwegsamem oder schwierigem Gelände,
- Wildtierbegegnungen (z. B. Wildschweine, Rehe, Insekten, Schlangen),
- die eigenständige Entscheidung, bei starkem Wind oder Unwettern den Wald zu verlassen.
Sicherheitsvorkehrungen und Naturereignisse
Die Veranstaltungsleitung verpflichtet sich zur Einhaltung größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen. Dennoch kann es zu unvorhersehbaren Gefahren kommen, wie z. B. durch umstürzende Bäume, herabfallende Äste, extreme Wetterbedingungen oder durch die Verwendung von Werkzeug (z. B. Messer, Axt, Säge).
Die Teilnahme erfolgt unter dieser Kenntnis und auf eigenes Risiko.
Die Veranstaltungsleitung behält sich vor, Veranstaltungen bei extremen Wetterlagen (z. B. Sturm, Gewitter) zum Schutz der Teilnehmer*innen abzubrechen oder in geänderter Form fortzusetzen.
Haftung
Für sämtliche Schäden – insbesondere Sachschäden, Personenschäden und gesundheitliche Beeinträchtigungen – übernimmt die Veranstaltungsleitung keine Haftung, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruht.
Bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet die Veranstaltungsleitung auch bei einfacher Fahrlässigkeit.
Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Gesundheitszustand der Teilnehmer*innen
Die Teilnehmer*innen bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie körperlich und psychisch in der Lage sind, an der Veranstaltung teilzunehmen – bzw. im Fall von Einschränkungen, dies in eigener Verantwortung dennoch tun wollen.
Bestehende gesundheitliche Beeinträchtigungen (z. B. Allergien, Blutgerinnungsstörungen oder andere relevante Vorerkrankungen) sind im Feld „Was wir wissen sollten“ anzugeben.
Verhalten bei Veranstaltungen mit Kindern
Bei Veranstaltungen mit Kindern wird auf ein verantwortungsbewusstes und vorbildliches Verhalten aller anwesenden Erwachsenen besonderer Wert gelegt.
Wertgegenstände und geparkte Fahrzeuge
Für mitgebrachte Wertgegenstände (z. B. Geldbörsen, Mobiltelefone usw.) sowie für geparkte Fahrzeuge übernimmt die Veranstaltungsleitung keine Haftung.
Die Teilnehmer*innen sind selbst für die sichere Verwahrung ihrer persönlichen Gegenstände verantwortlich.
Alkohol- und Drogenverbot
Der Konsum von Alkohol und Drogen ist während der gesamten Veranstaltung untersagt.
Zuwiderhandlungen können den sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung zur Folge haben. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Ausschluss bei psychischer Instabilität
Sollte sich im Verlauf der Veranstaltung herausstellen, dass eine Person in ihrer psychischen Stabilität aktuell deutlich eingeschränkt ist und dies die Gruppendynamik oder den Ablauf der Veranstaltung erheblich beeinträchtigt, behält sich die Veranstaltungsleitung das Recht vor, die betreffende Person – nach einem klärenden Gespräch – von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
Auch in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder auf Ersatzleistungen.
Diese Maßnahme dient dem Schutz aller Teilnehmenden und der Qualität der Veranstaltung.
Ausschluss bei gefährlichem Verhalten
Die Veranstaltungsleitung behält sich außerdem das Recht vor, Teilnehmer*innen, die durch fahrlässiges Verhalten oder durch Gefährdung von Menschen, Natur oder Einrichtungsmaterialien auffallen, unmittelbar von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
Auch in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder auf Ersatzleistungen.
Foto- und Datenschutzhinweis
Mit deiner Anmeldung kannst du zustimmen, dass im Rahmen der Veranstaltung gemachte Fotos für meine Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden dürfen. Diese Zustimmung ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Gruppenfotos, auf denen Einzelpersonen nicht erkennbar sind, sind davon ausgenommen.
Naturschutz und Mitwirkung
Ich lege großen Wert auf einen respektvollen Umgang mit der Natur. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, Pflanzen, Tiere und Lebensräume zu achten und Anweisungen zum Naturschutz zu befolgen. Schäden oder Mängel sind der Kursleitung umgehend zu melden.
Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Oberndorf bei Salzburg. Es gilt österreichisches Recht.
Stand: 24.4.2025