Anmeldung und Zahlung:
Die Teilnahme gilt mit dem Absenden des Anmelde-Formulars als verbindlich. Die Zahlung der Kursgebühr ist innerhalb 14 Tag zu überweisen. Sollte nach Absenden des Formulars keine automatische Bestätigung erfolgen oder in dieser die Kontodaten fehlen, so ist der Teilnehmer/die Teilnehmerin (im Folgenden kurz TN genannt) verpflichtet, umgehend selbst (telefonisch oder per Mail) für Klärung zu sorgen und sich die notwendigen Daten zu beschaffen. Nach Zahlungseingang erhält der TN eine Bestätiung per E-Mail.
Rückritt:
Der TN kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen (Poststempel). Bei Rücktritt bis 21 Tage vor Kursbeginn berechnen wir 30% der Kursgebühr, bis 7 Tage vorher 75% der Kursgebühr, danach erfolgt keine Rückzahlung, es wird aber eine Ersatzperson akzeptiert. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Kurse bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl rechtzeitig abzusagen, die Kursgebühr wird zurückerstattet.
Haftung:
Die Übungen der Seminare finden teilweise draußen in der Natur statt. Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Sicherheitsanweisungen der Leiter Folge zu leisten. Mit der Anmeldung erkennt der TN an, dass er für seine eigenen Handlungen im Rahmen des Kurses und deren Folgen selbst verantwortlich ist. Die Haftung des Veranstalters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Alkohol und andere Drogen sind im Camp nicht erwünscht. Es wird bei Veranstaltungen mit Kindern darum gebeten, dass sich Erwachsene vorbildlich verhalten.
Minderjährige Teilnehmer:
Bei minderjährigen Teilnehmern, die ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten kommen, ist zu der Online- Anmeldung von den Erziehungsberechtigten eine Erklärung zu unterschreiben (Diese ist auf der Anmeldeseite herunter zu lade), die bei Kursbeginn abzugeben oder im Vorfeld per Post dem Veranstalter zu schicken ist. Mit ihrer Unterschrift bescheinigen die Erziehungsberechtigten u.a., dass das Kind befähigt ist, an dem Kurs teilzunehmen. Abweichungen sind vor Kursbeginn dem Leiter/Leiterin bekanntzugeben und abzuklären. Außerdem sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, den Leiter/Leiterin von gesundheitlichen Einschränkungen (z.B. Allergien usw.) schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Kursausschluss:
Dem Leiter/Leiterin ist das Recht vorbehalten, ein (nicht von Erwachsenen begleitetes) Kind bei grober bzw. fahrlässiger Gefährdung des Wohls des Kindes und/oder das anderer Personen (z.B. bei wiederholter Missachtung der Sicherheitsanweisungen des Leiters), bei Schäden, Krankheit, Heimweh, Verletzung etc. vom Kurs auszuschließen. Die Eltern werden dann gebeten ihr Kind abzuholen.
Bei Begleitung der Kinder/Schüler durch Erwachsene/Lehrer/Eltern, ist der Kursleiter/Kursleiterin von der Aufsichtspflicht dieser Kinder entbunden. Damit obliegt den erwachsenen Begleitern die Aufsicht.